(Washington) Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten versetzte der Umweltschutzbehörde (EPA) am Donnerstag mit konservativer Mehrheit einen Rückschlag, indem er die Umsetzung eines Plans zur Bekämpfung der Luftverschmutzung aussetzte.
Die Richter des höchsten Justizorgans der Vereinigten Staaten entschieden mit 5 zu 4 Stimmen, die Anwendung eines sogenannten „Gutnachbarn“-Plans auszusetzen, der die Luftverschmutzung bekämpfen soll, die von einem Staat zum anderen übergeht, während a Der Streit vor den unteren Gerichten wird geklärt.
„Die Durchsetzung der EPA-Regel gegen die Antragsteller sollte ausgesetzt werden, bis über die Anträge der Antragsteller auf Überprüfung vor einem Berufungsgericht in Washington entschieden wird“, sagte das Gericht in seinem Urteil.
Die Entscheidung wurde mit einer Mehrheit von fünf konservativen Richtern gegen die drei progressiven Richter getroffen, denen sich die konservative Richterin Amy Coney Barrett anschloss.
Für die EPA muss dieser Plan eine Reduzierung des gesundheitsschädlichen Smogs ermöglichen, kann aber auch „wirtschaftliche Vorteile“ haben.
Doch die Vorschriften wurden vor Gericht von drei Staaten angefochten, die von Republikanern regiert werden: Ohio, West Virginia und Indiana, unterstützt von der Metall- und Kohleindustrie.
Gemäß einem US-Luftverschmutzungsgesetz sind die Bundesstaaten für die Regulierung der Ozonverschmutzung in geringer Höhe verantwortlich, die Behörde kann jedoch ihre Kontrollpläne ablehnen oder ändern und gemeinsame Standards festlegen.
„Die heutige Entscheidung schadet nicht nur den Gemeinden, die verschmutzte Luft einatmen, sondern auch der Demokratie selbst“, sagte Holly Bender vom Sierra Club, einer Umweltorganisation, und prangerte die Tatsache an, dass sich das Gericht „auf die Seite von Umweltverschmutzern und Industriellen gestellt hat“.
Die Biden-Regierung hat in den letzten Jahren versucht, eine Reihe von Luftverschmutzungsstandards wieder einzuführen, die vom ehemaligen republikanischen Präsidenten Donald Trump zurückgenommen wurden.