Die Union im Bundestag hat einen Gesetzesvorstoß einiger Parlamentarierinnen scharf kritisiert, die Schwangerschaftsabbrüche bis zur zwölften Woche legalisieren wollen. Besonders empörte sich Fraktionschef Merz über Kanzler Scholz.
Eine Initiative von Abgeordneten von SPD und Grünen stößt bei der Unionsfraktion im Bundestag auf Ablehnung: Es geht um einen Gesetzesvorstoß zur Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen in den ersten drei Monaten.
Unionsfraktionschef Friedrich Merz griff vor allem Bundeskanzler Olaf Scholz scharf an, der den Gesetzentwurf als SPD-Abgeordneter mitgezeichnet hat. „Ich bin wirklich entsetzt darüber, dass derselbe Bundeskanzler, der immer wieder vom Zusammenhalt, vom Unterhaken und von Gemeinsinn spricht, mit auf der Liste dieses Gruppenantrages mit seiner Unterschrift erscheint.“
Mit dem Vorstoß solle versucht werden, den Paragrafen 218 „im Schnellverfahren zum Ende der Wahlperiode abzuschaffen“, sagte Merz. Es handele sich um ein Thema, „das wie kein zweites das Land polarisiert, das wie kein zweites geeignet ist, einen völlig unnötigen weiteren gesellschaftspolitischen Großkonflikt in Deutschland auszulösen“.
„Wenn wir über dieses Thema reden, dann brauchen wir dafür Zeit, dann brauchen wir dazu auch Gutachten, was verfassungsrechtlich zulässig ist“, sagte Merz. Eine von der Bundesregierung eingesetzte Kommission hatte erst im April Empfehlungen für eine Liberalisierung der Schwangerschaftsabbrüche vorgelegt und sich dafür ausgesprochen, das Gesetz aus dem Strafgesetzbuch zu streichen.
Derzeit sind Schwangerschaftsabbrüche laut Paragraf 218 des Strafgesetzbuches rechtswidrig. Tatsächlich bleiben sie in den ersten zwölf Wochen aber straffrei, wenn die Frau sich zuvor beraten lässt. Ohne Strafe bleibt ein Abbruch zudem, wenn medizinische Gründe vorliegen oder wenn er wegen einer Vergewaltigung vorgenommen wird.
Über die Abschaffung des Paragrafen wird seit Jahren gestritten. Nach dem jüngsten Vorschlag der Abgeordneten sollen Schwangerschaftsabbrüche bis zur zwölften Woche rechtmäßig werden. Die Pflicht zur Beratung bliebe bestehen, allerdings ohne die derzeit geltende Wartepflicht von drei Tagen zwischen Beratung und Schwangerschaftsabbruch. Wenn ein Abbruch ohne Beratungsbescheinigung vorgenommen wird, soll sich künftig nur der Arzt oder die Ärztin strafbar machen. Die Frau bliebe straffrei.
Über die Vorlage soll nach dem Willen der Initiatorinnen noch vor der Neuwahl des Bundestags am 23. Februar abgestimmt werden. Eigentlich sei die Initiative erst für kommendes Frühjahr geplant gewesen. Der Bruch der Ampelkoalition habe den Organisatorinnen aber „die Füße weggezogen“, da sie nach der Neuwahl nicht mehr mit einer „progressiven Mehrheit“ im Parlament rechneten.
Bis Donnerstag hatten nach Angaben der Initiatorinnen 236 der 733 Bundestagsabgeordneten den Antrag unterschrieben. Neben SPD und Grünen signalisierten auch Politikerinnen und Politiker der Linken Unterstützung.
Die Diskussion um die Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen bis zur zwölften Woche hat in Deutschland erneut zu hitzigen Debatten geführt. Vor allem die Kritik der Union und insbesondere von Fraktionschef Merz an Bundeskanzler Scholz sorgt für Aufsehen. Die Forderung nach einer gründlichen Prüfung und Zeit für Diskussionen über dieses polarisierende Thema wird von vielen Seiten unterstützt. Es bleibt abzuwarten, ob der Gesetzesvorstoß vor der Neuwahl des Bundestags tatsächlich zur Abstimmung kommt und welche Folgen dies für die politische Landschaft Deutschlands haben wird.