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Nach dem jüngsten Urteil des Bundesgerichtshofs zu Negativzinsen sind viele Bankkunden aufgewacht und haben sich gefragt, ob sie Ansprüche auf Rückzahlung von Verwahrentgelten geltend machen können. Die gute Nachricht ist: Ja, das können sie. Die weniger gute Nachricht ist, dass sie selbst aktiv werden müssen, um diese Ansprüche durchzusetzen. Aber keine Sorge, hier sind sieben Schritte, die Ihnen dabei helfen können.

1. Schritt: Dokumentieren
Der erste und wichtigste Schritt auf dem Weg zur Rückforderung von Negativzinsen ist die Dokumentation. Klären Sie zunächst, in welcher Höhe Sie Verwahrentgelte, Guthabengebühren oder Negativzinsen auf Ihren Tagesgeld- und Sparkonten gezahlt haben. Dies mag auf den ersten Blick eine mühsame Aufgabe sein, da kaum jemand diese Informationen auswendig weiß. Doch es gibt Wege, dies herauszufinden. Überprüfen Sie Ihre Kontoauszüge, sofern Sie diese aufbewahrt haben. Der Münchner Rechtsanwalt Thorsten Krause betont, dass dies in diesem Fall einfacher ist als in vielen früheren Verfahren: „Nachweistechnisch ist das eigentlich kein Problem.“ Das entscheidende Jahr dabei ist wohl 2022. Falls Sie die Kontoauszüge nicht mehr besitzen, können Sie bei Ihrer Bank eine unentgeltliche Entgeltaufstellung nach Paragraph 10 des Zahlungskontengesetzes beantragen. Es ist jedoch unklar, ob die Banken Auswege finden, um sich dieser Pflicht zu entziehen. Die Verbraucherzentralen empfehlen zudem, alle Unterlagen zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Ihrer Bank von damals zur Dokumentation zu verwenden.

2. Schritt: Prüfen
Nachdem Sie alle relevanten Unterlagen gesammelt haben, ist es an der Zeit, diese zu prüfen. Überprüfen Sie sorgfältig, ob und in welcher Höhe Ihnen Verwahrentgelte, Guthabengebühren oder Negativzinsen berechnet wurden. Vergleichen Sie Ihre Aufzeichnungen mit den AGB Ihrer Bank aus dem betreffenden Zeitraum, um mögliche Unstimmigkeiten aufzudecken. Sollten Sie dabei auf Unregelmäßigkeiten stoßen, notieren Sie sich diese genau. Es kann auch hilfreich sein, sich mit anderen Betroffenen auszutauschen, um ein besseres Verständnis für die Situation zu bekommen und mögliche gemeinsame Vorgehensweisen zu entwickeln.

3. Schritt: Forderung stellen
Nachdem Sie alle relevanten Informationen gesammelt und geprüft haben, ist es an der Zeit, Ihre Forderungen gegenüber der Bank geltend zu machen. Formulieren Sie eine schriftliche Forderung, in der Sie klar und präzise darlegen, welche Beträge Sie zurückfordern und auf welcher rechtlichen Grundlage Sie dies tun. Senden Sie diese Forderung per Einschreiben an die Bank und setzen Sie eine angemessene Frist für die Rückzahlung. Es ist wichtig, geduldig zu bleiben und den Prozess aktiv zu verfolgen. Bei Bedarf können Sie auch rechtlichen Beistand in Anspruch nehmen, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Die Rückforderung von Negativzinsen mag auf den ersten Blick kompliziert und zeitaufwendig erscheinen, doch mit der richtigen Vorbereitung und Durchführung ist sie durchaus machbar. Bleiben Sie beharrlich und lassen Sie sich nicht entmutigen. Am Ende zahlt es sich aus, wenn Sie Ihr hart verdientes Geld zurückbekommen.