Der Richter versichert, dass die gemeldeten Vorfälle „keine Straftat darstellen“
MADRID, 19. April. (EUROPA PRESS) –
Die Richterin des Nationalen Gerichtshofs (AN), María Tardón, hat die im vergangenen März von Christian Lawyers gegen die PSOE, ihren Sprecher im Abgeordnetenhaus Patxi López, Junts und ERC eingereichte Beschwerde wegen des Amnestiegesetzes für unzulässig erklärt.
In einem von Europa Press gesammelten Beschluss vertritt die Leiterin des Zentralgerichts Nr. 3 die Auffassung, dass sie nicht für die Untersuchung des Sachverhalts zuständig sei, da es sich um Personen mit Rechtsstatus handele, und erinnert daran, dass der Oberste Gerichtshof bereits über ähnliche Beschwerden entschieden habe und sie wurden unzulässig, weil die sie stützenden Tatsachen kein Verbrechen darstellen.
Der Richter erinnert daran, dass im vorliegenden Fall das angeklagte Verbrechen, das die Einreichung der Beschwerde vor dem Nationalen Gericht begründet, die gemeinsame Unterzeichnung eines Dokuments, „der Vereinbarung vom 9. November 2023 in Brüssel, durch eine zertifizierte Person“ ist. der sozialistische Führer Santos Cerdán – und eine nicht zertifizierte Person – Jordi Turull –, daher ist es unmöglich, die Sache aufzuteilen, da es sich um eine einzige Veranstaltung handelt, an der die beiden Personen teilgenommen haben.
„Die Bearbeitung zweier unterschiedlicher Verfahren könnte zu widersprüchlichen Lösungen führen und wäre mit unnötigen Kosten für die Justizverwaltung (Verfahren müssten in zweifacher Ausfertigung vereinbart werden) und vor allem für Einzelpersonen (Ermittler und Zeugen) verbunden in beiden Fällen auszusagen).
Aus diesem Grund, erklärt er, „muss die Entscheidung über die Unzuständigkeit des Gerichts für die Entscheidung des Verfahrens aufgrund der Existenz zweier zertifizierter Personen auf die nicht zertifizierte Person ausgeweitet werden.“ „Und die Fakten hier sind klar und eindeutig, so dass es auch mit der gleichen Klarheit offensichtlich ist, dass die Zuständigkeit für die Entscheidung über das Verhalten, das Gegenstand der Beschwerde ist, nicht bei dieser Justizbehörde, sondern bei der Zweiten Kammer liegt des Obersten Gerichtshofs“, weist er darauf hin.
In diesem Sinne wird betont, dass „es nicht angemessen ist, eine Untersuchung gegen eine befugte Person einzuleiten, wenn der Sachverhalt bereits in der Beschwerde abgegrenzt, die Beteiligung der Beklagten daran und die durchzuführenden Verfahren mit Respekt festgelegt wurden.“ auf solche Leute wird hingewiesen, und solchen Leuten wird die Autorität entzogen.“
Zum Zeitpunkt der Einreichung der Beschwerde bezeichnete der Verband das Amnestiegesetz als Regierungsmaßnahme für den „Angriff“, den er „auf die Unabhängigkeit der Justiz“ verübt.
In Erklärungen gegenüber den Medien erklärte der Anwalt der Stiftung, José María Fernández Abril, dass Abogados Cristianos es für wichtig halte, „mit seinem Sandkorn zur Einheit Spaniens beizutragen“ und zum „Gemeinwohl“ beizutragen.
„In diesem Sinne werden wir eine Beschwerde wegen eines Verbrechens gemäß 508 des Strafgesetzbuchs einreichen, einem Verbrechen, das die Unabhängigkeit der Justiz schützt, es ist ein Verbrechen, das die Usurpation richterlicher Befugnisse durch öffentliche Gewalten schützt, und alternativ werden wir auch eine Klage einreichen.“ eine Anzeige wegen eines Verbrechens der Einflussnahme auf Hausierung“, erklärte der Anwalt.
So wies der Anwalt darauf hin, dass die Personen, gegen die sie die Beschwerde richten, „die politischen Parteien sind, die die Vereinbarungen zur Umsetzung des Amnestiegesetzes unterzeichnet haben“. „Und wir mussten eine Figur auswählen, eine öffentliche Autorität, die zu einem bestimmten Zeitpunkt diejenige sein würde, die den Typ umsetzen würde. Wir haben an Patxi López gedacht, weil er der Sprecher der Sozialistischen Partei war, der den Gesetzentwurf auf den Kongresstisch gebracht hat.“ „, erklärte er ausführlich.
Es sei darauf hingewiesen, dass Christian Lawyers die Beschwerde beim Nationalen Gericht eingereicht hat, da die Straftaten angeblich in Brüssel (Belgien) begangen wurden, wobei dieses Gericht für die Anhörung von im Ausland von Spaniern begangenen Straftaten zuständig ist.