Die von Abogados Cristianos wegen angeblicher Bestechung eingereichte Beschwerde ist zur Bearbeitung unzulässig
MADRID, 19. April. (EUROPA PRESS) –
Der Oberste Gerichtshof (TS) hat zugestimmt, die von Abogados Cristianos gegen den Präsidenten des Verfassungsgerichts, Richter Cándido Conde-Pumpido, eingereichte Beschwerde zurückzuweisen, da er keine Beweise für das Verbrechen unzulässiger Bestechung im Zusammenhang mit seiner „angeblichen Zusammenarbeit mit der Regierung“ sieht. bei der Ausarbeitung des Amnestiegesetzes und verstehen, dass es sich dabei um „unbegründete“ Anspielungen handelt.
Die Richter haben diese Entscheidung getroffen, da sie der Ansicht sind, dass Abogados Cristianos „nicht den geringsten Hinweis auf die Begehung einer Straftat nachgewiesen hat, der die Einleitung eines Strafverfahrens rechtfertigen könnte.“
In einem von Europa Press eingeholten Beschluss erklärt das Gericht, dass die Kläger sich darauf beschränkt hätten, bei „verschiedenen journalistischen Publikationen eine Beschwerde einzureichen, die lediglich die Unparteilichkeit von Conde-Pumpido (…) in dieser Angelegenheit in Frage stellt“.
In der Resolution, deren Redner Richter Julián Sánchez Melgar war, betont der Oberste Gerichtshof, dass es sich „um einfache Anspielungen auf die aufrichtige Ehrenhaftigkeit des Angeklagten handelt, die nur auf der oben genannten Veröffentlichung beruhen und durch nichts anderes als einfache Meinungen gestützt werden.“ .“ , ohne weitere sachliche Grundlage“.
Die Strafkammer hat ihren Beschluss nach den Kriterien der Staatsanwaltschaft erlassen, die die Beschwerde für unzulässig erklären wollte, „weil der Sachverhalt kein Verbrechen darstellt“.