SANTANDER, 10. Mai. (EUROPA PRESS) –
Das Amtsblatt von Kantabrien (BOC) veröffentlichte an diesem Freitag den Beschluss des Ministeriums für ländliche Entwicklung, Viehzucht, Fischerei und Ernährung, in dem eine Hilfe in Höhe von 620.000 Euro für Besitzer von Tierhaltungsbetrieben gefordert wird, die Diagnosetests, Impfungen und Hygienemaßnahmen durchführen Maßnahmen im Rahmen von Tiergesundheits-, Präventions-, Kontroll- und Tilgungsprogrammen mit einem qualifizierten Tierarzt.
Von dieser Hilfe können Landwirte profitieren, die die Viehsanierungskampagne mit einem qualifizierten Tierarzt durchgeführt haben, sowie Landwirte, die ihre Tiere gegen die Blauzungenkrankheit geimpft haben.
Die Besitzer von Tierhaltungsbetrieben, die Begünstigte dieser Beihilfe sind, müssen ihren Steuer- und Sozialversicherungspflichten sowie ihren Verpflichtungen gegenüber dem Finanzministerium der Regierung von Kantabrien auf dem Laufenden sein; Betriebe mit aktiver Tierhaltung sein und dass die Betriebe den Status eines KMU haben; im Allgemeinen Register für Viehzuchtbetriebe eingetragen sein und dass es sich nicht um ein Unternehmen in einer Krise handelt.
Die Zahlung von Honoraren an den zugelassenen Tierarzt oder an die Tiergesundheitsschutzgruppen für die obligatorische Impfung, Gesundheitsmaßnahmen oder die Durchführung der Tierhygienekampagne ist eine erstattungsfähige Ausgabe.
Förderfähig sind Maßnahmen, die vom 1. Juli des Vorjahres bis zum 30. Juni des Jahres der Ausschreibung durchgeführt werden.
Anträge werden an die Generaldirektion Viehzucht gerichtet und die Einreichungsfrist beträgt 35 Werktage ab der Veröffentlichung des Auszugs aus der Ausschreibung im BOC im Falle von Maßnahmen, die ab dem 1. Juli 2023 bis zum Tag der Veröffentlichung durchgeführt werden der Auszug.
Für Maßnahmen, die ab dem Tag nach der Veröffentlichung des Auszugs im BOC bis zum 30. Juni 2024 durchgeführt werden, beträgt die Frist für die Einreichung von Anträgen 35 Werktage ab dem Tag nach der letzten durchgeführten Gesundheitsmaßnahme, darunter die Durchführung der Tierhaltung Hygienekampagne oder ggf. Impfung gegen die Blauzungenkrankheit.
Bei der Impfung gegen die Blauzungenkrankheit kann es zu einer Erstimpfung kommen, die aus der Anwendung von zwei Dosen besteht, die an den entsprechenden Tagen entsprechend den im technischen Datenblatt des Impfstoffs festgelegten Anwendungshinweisen verteilt werden.
Es kann sich auch um eine Wiederholungsimpfung handeln, die aus der Anwendung einer Einzeldosis besteht, da das Tier bereits im Vorjahr geimpft wurde und daher, bis der vollständige Impfplan gemäß den oben genannten Angaben durchgeführt wurde, keine gesundheitliche Beeinträchtigung vorliegt Aktion wird abgeschlossen.
Für den Fall, dass die Gesundheitsaktionen nach dem 30. Juni 2024 enden, werden alle Aktionen in der nächsten Ausschreibung gefördert.