BRÜSSEL, 25. April (EUROPA PRESS) –
Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat am Donnerstag entschieden, dass die Verjährungsfrist für den Anspruch auf Erstattung von Hypothekenkosten zu laufen beginnt, wenn das Urteil, mit dem der missbräuchliche Charakter dieser Klauseln festgestellt wird, rechtskräftig wird und ihre Nichtigkeit festgestellt wird, d. h. wenn keine weiteren Ressourcen oder Änderungen mehr unterstützt werden.
Darauf weist das Gericht in zwei an diesem Donnerstag veröffentlichten Urteilen hin, die sich auf den Rechtsstreit zwischen Bankia (derzeit Caixabank) und Banco Santander beziehen und in denen es hervorhebt, dass es das Datum ist, an dem der Beschluss feststellt, dass eine Vertragsklausel endgültig ist rechtskräftig und erklärt ihre Nichtigkeit aus diesem Grund, wenn der Verbraucher von der Rechtswidrigkeit Kenntnis erlangt.
Ab diesem Zeitpunkt sind Sie also in der Lage, die Ihnen durch europäische Regelungen zustehenden Rechte wirksam geltend zu machen und die Verjährungsfrist für die Restitutionsklage zu laufen, deren Hauptziel die Wiederherstellung des Zustands ist, in dem Sie sich befinden Sie wären der Verbraucher, wenn diese Klausel nicht existiert hätte.
Dieses Urteil ergänzt ein früheres EuGH-Urteil, das im Januar veröffentlicht wurde und besagte, dass die Frist für die Geltendmachung von Hypothekenkosten erst zu laufen beginnt, wenn ein Verbraucher sich des missbräuchlichen Charakters einer Vertragsklausel bewusst wird.
In diesem Sinne weist das Urteil darauf hin, dass die Gemeinschaftsvorschriften verhindern, dass die Verjährungsfrist für eine Kostenerstattungsklage mit dem Tag beginnt, an dem der Oberste Gerichtshof des Landes eine Reihe von Urteilen erlassen hat, in denen bestimmte Standardklauseln für missbräuchlich erklärt wurden, denn „. Vom Durchschnittsverbraucher, der einigermaßen aufmerksam und anspruchsvoll ist, kann nicht verlangt werden, dass er sich aus eigener Initiative regelmäßig über die Beschlüsse informiert.“
Andererseits ist der EuGH der Ansicht, dass der Zeitpunkt, an dem die Entscheidung, mit der festgestellt wird, dass die betreffende Vertragsklausel missbräuchlich und daher ihre Nichtigkeit ist, rechtskräftig wird, der Zeitpunkt ist, an dem der Verbraucher sichere Kenntnis von der Unregelmäßigkeit dieser Klausel hat und wann die Verjährung erfolgt der Auslagenerstattung kann beginnen.