Zu den Angeklagten wegen der Einfuhr von Drogen aus Kolumbien gehören ein Zivilgardist und zwei Polizisten
SEVILLA, 12. April (EUROPA PRESS) –
Die dritte Abteilung des Provinzgerichts von Sevilla hat die elf Angeklagten, die insgesamt 367 Kilogramm Kokain aus Kolumbien nach Spanien eingeführt und in einem Container versteckt hatten, zu sieben Jahren und sechs Monaten Gefängnis verurteilt, darunter ein ziviler Wachmann und zwei nationale Polizeibeamte, und das alles nach dem Prozess, der in den vergangenen Monaten Dezember, Januar und Februar stattgefunden hat.
In dem Urteil vom 11. April, das an diesem Freitag den Prozessbeteiligten zugestellt wurde, verurteilt das Gericht die elf Angeklagten, von denen sieben seit dem 15. September 2022 wegen dieser Ereignisse in vorläufiger Haft sitzen, als Täter einer vollendeten Straftat gegen die öffentliche Gesundheit in Form von Drogenhandel, der schwere Gesundheitsschäden in nennenswerten Mengen verursacht und mit siebeneinhalb Jahren Gefängnis und der Zahlung einer Geldstrafe von 45 Millionen Euro geahndet wird, heißt es in dem vom Kommunikationsbüro veröffentlichten Urteil des Obersten Gerichtshofs.
Im Prozess forderte die Staatsanwaltschaft für den Angeklagten acht Jahre Gefängnis und die Zahlung einer Geldstrafe von 45 Millionen. Die Richter halten es für erwiesen, dass im Rahmen einer Untersuchung der kolumbianischen Staatsanwaltschaft eine mögliche Kokainlieferung nach Spanien durch ein dort untersuchtes Netzwerk oder eine untersuchte Organisation aufgedeckt wurde, die unter dem Schutz der Vereinbarungen zwischen ihnen entstanden ist Spanien und Kolumbien reichten ein Ersuchen um internationale Zusammenarbeit an die Sonderstaatsanwaltschaft für Drogenbekämpfung des Nationalgerichts ein, die ein Ermittlungsverfahren eröffnete und die Durchführung und Überwachung der Lieferung der von der kolumbianischen Staatsanwaltschaft mitgeteilten Lieferung genehmigte.
Dieser Mitteilung zufolge würde die Verschiffung in ihrer jetzigen Form am 19. August 2022 von einem kolumbianischen Hafen zum Hafen von Malaga erfolgen, wobei ein Container an Bord eines Schiffes mit der deklarierten legalen Ware Ananas verwendet würde. Das Schiff kam am 7. September 2022 mit dem oben genannten Container im Hafen von Malaga an.
In diesem Sinne führten Beamte der Nationalen Polizei und des Zollüberwachungsdienstes am 9. September 2022 die Kontrolle des im Hafen entladenen Containers durch und entluden die deklarierten Waren (die von der Dritten Kammer des Gerichts bestätigt wurden). Kisten mit Ananas) und bei der Sichtprüfung wurde nichts gefunden, und die Hundeeinheiten erhielten auch keine Drogenspuren in diesen Kisten.
Als nächstes brachten sie den leeren Container in ein Lagerhaus im Hafenterminal, wo, nachdem ein Scanner Hinweise auf das Verstecken von Gegenständen im Boden des Containers gab, einige Tests daran durchgeführt wurden, bei denen ein weißes Pulver entdeckt wurde, das positiv getestet wurde Kokain.
Danach wurde die Ladung wieder hineingelegt und der Container im Hafenterminal aufbewahrt, bis er „unter ordnungsgemäßer Überwachung“ abgeholt wurde, bereit für die Zollabfertigung und auf den Empfänger wartete, fährt das Gericht fort und fügt hinzu, dass es sich um eine Drogenlieferung handelte „war zuvor mit dem Angeklagten oder mit nicht identifizierten Dritten vereinbart worden, die den Angeklagten beauftragten, die Drogen einzusammeln und sie vor diesem Empfang vorzubereiten.“
So führten die verurteilten Personen „nach vorheriger und gemeinsamer Vereinbarung und mit dem Ziel der Bereicherung und Verteilung von Betäubungsmitteln“ eine Reihe von Aktionen in diesem Sinne durch, die erste davon am 14. September um 9.30 Uhr. als ein von einem der Verfolgten gelenkter Lastwagen im Hafen auftauchte, den Container abholte und das Hafengebiet in Richtung eines Schiffes in Dos Hermanas an der A-92 verließ, „wobei er diskret von getarnten Agenten der Nationalpolizei verfolgt wurde“. .“
Der Angeklagte hielt an einer Raststätte an der oben genannten Autobahn an, wo ein Fahrzeug entdeckt wurde, in dem die beiden verurteilten Polizisten und ein dritter Angeklagter unterwegs waren, die „den Lastwagen beschlagnahmten und die Autos auf dem Parkplatz kontrollierten“. und die Menschen vor Ort.“ Danach setzte der Lastwagen seine Fahrt fort, gefolgt von dem Fahrzeug, in dem die anderen drei Sträflinge unterwegs waren, das „während der gesamten Fahrt eine Gegenüberwachung durchführte, indem es dem Lastwagen folgte, sich vorwärts bewegte, um die Route zu untersuchen, und sich zurückzog, um es zu überprüfen.“ die Autos, die ihnen folgten.“ und führten kontinuierliche Beschleunigungs- und Verzögerungsmanöver durch, die für die Aufgabe der Überwachung und Überwachung des oben genannten Lastkraftwagens typisch sind.
Im dritten Abschnitt der Anhörung heißt es, dass schließlich und nach der Entladung der legalen Ware aus dem Container in einem Lagerhaus in Dos Hermanas beide Fahrzeuge in ein Lagerhaus in Carrión de los Céspedes verbracht wurden, in dem sich der gesamte Container befand , unter Hinweis darauf, dass die Polizeibeamten, die den Angeklagten überwachten, „angesichts der Gefahr des Verschwindens oder Verbergens der Drogen“ „einige Minuten später eingriffen, sich Zugang zum Schiff verschafften, nachdem sie mit einem Rammbock eine Seitentür aufgebrochen hatten“ und alle verhafteten die Angeklagten, die am Tatort waren.
Die Agenten beschlagnahmten auf diese Weise 367.806,85 Gramm Kokain mit einem durchschnittlichen Reinheitsgrad von 79,12 Prozent und einem illegalen Marktwert von 14.453.031,88 Euro im Großhandel; 37.936.399,86 Euro im Einzelhandel und 88.851.420,14 Euro im Verkauf pro Dosis, alles Arzneimittel, die „zum Verkauf an Dritte bestimmt waren“.
Das Gericht betont, dass „niemand bestreitet, dass es sich um eine kontrollierte Verabreichung und Lieferung von Drogen handelt, die im Rahmen der justiziellen Zusammenarbeit mit Kolumbien entwickelt wurde, und dass dies auf einem Erlass der Anti-Drogen-Staatsanwaltschaft des Nationalgerichts beruht, in dem es heißt.“ stimmt dem Ersuchen der kolumbianischen Staatsanwaltschaft um Zusammenarbeit zu“, woraufhin „die Verbreitung und die überwachte Lieferung veranlasst werden, um herauszufinden, wer Kokain aus Kolumbien importiert, und um den kolumbianischen Behörden ihre Schlussfolgerungen über die Aktivitäten der exportierenden Organisation in Kolumbien zu bestätigen.“
„Es lässt sich nicht schlussfolgern, dass die Intervention des Angeklagten erfolgt, nachdem die Droge in Spanien gefunden wurde, und dass die Beteiligung jedes Einzelnen zweitrangig ist oder ohne Kenntnis davon, dass Kokain zum Zweck des illegalen Handels transportiert wurde“, da die Angeklagten „Empfänger sind.“ „Kokain wird nicht aus Kolumbien eingeführt, von einer kriminellen Organisation erworben, einfach so, ohne vorherige Vorbereitung.“
„Wir müssen sehr genaue Informationen darüber erhalten, wie und wo es ankommen wird, wie der Hinterhalt verlaufen wird und welche Operationen durchgeführt werden müssen, um es zu übernehmen, und aus den durchgeführten Beweisen geht klar hervor, dass jeder Angeklagte zumindest darüber Bescheid wusste Teil, der ihm entsprach sie „ist absolut gleichwertig.“
Das Urteil ist nicht rechtskräftig und es kann Berufung bei der Zivil- und Strafkammer des Obersten Gerichtshofs von Andalusien (TSJA) eingelegt werden.
Im vergangenen März lehnte das Gericht in Sevilla die Anträge auf vorläufige Freilassung von sieben der elf in diesem Verfahren angeklagten Männer ab. Die Staatsanwaltschaft forderte für jeden Angeklagten eine Freiheitsstrafe von acht Jahren und eine Geldstrafe von 45 Millionen Euro wegen eines Verbrechens gegen die öffentliche Gesundheit in Form von Substanzen, die schwere Gesundheitsschäden verursachen, wobei der Umstand von berüchtigter Bedeutung ist.