Es beantragt die Wiederaufnahme der Ermittlungen und die Anordnung der Beweisaufnahme

VALENCIA, 25. April (EUROPA PRESS) –

Die Eigentümergemeinschaft Rafael Alberti 2 aus Valencia hat erklärt, dass sie der Berufung des Vaters des Verstorbenen und seiner Familie nach dem Brand Folge leistet, der am 22. Februar zwei Häuserblöcke im Stadtteil Campanar zerstörte und zehn Todesopfer und Hunderte forderte Menschen obdachlos.

Der Anwalt der Eigentümergemeinschaft, Guillermo Aragó, beantragt in dem Adhäsionsschreiben die Wiederaufnahme der Ermittlungen und die Anordnung der Beweisführung sowie die Einbeziehung der Stellungnahme des Hauptkommissars der wissenschaftlichen Polizei der Provinz Brigade von Valencia solle „den Sachverhalt klären“, wie es in einer Erklärung hieß.

Die Eigentümergemeinschaft legte gestern Mittwoch über den Anwalt vor dem Instruktionsgericht Nr. 9 von Valencia ein Beitrittsschreiben zu der Berufung vor, die damals vom Vater eingereicht worden war, der seinen Sohn, seine Schwiegertochter und zwei Netze verloren hatte das Feuer, gegen die Zwischenverhandlungen, in denen der Ausbilder zustimmte, den Fall abzuweisen, da er davon ausging, dass die Akte „nicht dem Gesetz angepasst“ sei.

Der Anwalt Guillermo Aragó ist der Ansicht, dass diese Beschlüsse nicht der gesetzlichen Anforderung entsprechen, dass „einstweilige Verfahren begründet werden“, und ist sich daher darüber im Klaren, dass sie das in Artikel 24 der Verfassung verankerte Grundrecht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsschutz verletzen könnten.