Er behauptet, dass einige am 2. April eingegangene E-Mails aus den Systemen verschwunden seien, um sechs Stunden später wieder aufzutauchen.

MADRID, 5. April (EUROPA PRESS) –

Die Anwältin der Partnerin des Regionalpräsidenten, Isabel Díaz Ayuso, hat beim Ermittlungsgericht von Madrid Klage eingereicht, nachdem sie einen „Hack“ im Zusammenhang mit den mit Ihrem Mandanten gekreuzten E-Mails erlitten hatte.

In der Beschwerde, auf die Europa Press Zugriff hatte, heißt es, dass die Computer am Nachmittag des letzten Dienstags, dem 2. April, gehackt wurden, um an die mit Alberto González Amador, seinem Kunden, ausgetauschten E-Mails zu gelangen.

Der Anwalt geht davon aus, dass diese Tatsachen zumindest ein Verbrechen der Offenlegung von Geheimnissen darstellen und die Grundrechte von Alberto González auf Privatsphäre, den Schutz personenbezogener Daten und das Recht auf Verteidigung beeinträchtigen.

Die Klage wurde eingereicht, kurz nachdem Ayusos Partner beim Obersten Gerichtshof von Madrid (TSJM) eine Beschwerde gegen die Chefanklägerin von Madrid, Pilar Rodríguez, und den Staatsanwalt Julián Santo wegen der Verbreitung einer informativen Notiz eingereicht hatte, in der er den Austausch detailliert darlegte von E-Mails zwischen seinem Anwalt und der Staatsanwaltschaft in dem Fall, in dem gegen ihn wegen angeblichen Steuerbetrugs ermittelt wird.

Konkret heißt es in dem Gerichtsdokument, dass dieses „Hacking“ im Rahmen seiner professionellen Beratung zum Austausch von Informationen und Dokumentation erfolgt. Er berichtet, dass „die beiden E-Mail-Konten am Morgen des 2. April um 11:39 Uhr eine E-Mail erhielten, die von Alberto González Amadors persönlicher E-Mail-Adresse gesendet wurde und die um 12:11 Uhr beantwortet wurde.“

„Wenige Stunden nach Erhalt und Beantwortung der E-Mail, am Nachmittag des 2. April, verschwanden diese E-Mails von den Computersystemen und tauchten nach etwa sechs Stunden am 3. April um 00 Uhr und 09 Minuten wieder in den Systemen auf.“ heißt es in der Beschwerde.

Nach Angaben des Anwalts wurde der Computerexperte auf diese Tatsachen aufmerksam gemacht, der nach einer vorläufigen Analyse der Systeme feststellte, dass „es Gegenstand eines Cyberangriffs gewesen sei“. Auf diese Weise habe der „Hack“ die oben genannten E-Mails ab dem 2. April 2024 betroffen, „ohne Auswirkungen auf die übrigen E-Mails oder Unternehmenspostfächer“.

„Der Cyberangriff hätte darin bestanden, die Informationen (E-Mails) aus den Systemen zu entfernen (vermutlich zum Herunterladen und/oder Extrahieren angehängter Dateien mit Hunderten von Seiten) und sie anschließend erneut an die Mailbox der Benutzer zu übermitteln, ohne auf diese Weise den Verdacht auszuräumen durchgeführten Handlungen“, heißt es im Gerichtstext.

In der Beschwerde heißt es, dass Microsoft gebeten wurde, dabei zu helfen, „jegliche Informationen bereitzustellen, die es darüber gespeichert hat, was im Zusammenhang mit dem Betrieb der E-Mail-Dienste passiert ist“, und dass derzeit garantiert werden kann, dass „die E-Mails zugestellt, anschließend gelöscht und zugestellt wurden“. noch einmal (unter dem Vorgeben, eine einzige Lieferung gehabt zu haben)“.

Der Anwalt betont, dass „diese Art von Techniken häufig eingesetzt werden, wenn ein Dritter auf bestimmte Informationen zugreifen möchte, indem er ein System hackt und so wenig wie möglich technische Zugriffsspuren hinterlässt. Aus diesem Grund greift er auf die Informationen zu, überträgt sie zur Einsichtnahme und hinterlässt sie.“ wieder im System“.