MADRID, 30. April (EUROPA PRESS) –
Der Staatsverband der Gehörlosen (CNSE) fordert gleiche Arbeitsbedingungen für Gehörlose im gesamten Staatsgebiet anlässlich des Internationalen Tages der Arbeit, der am 1. Mai gefeiert wird, und verhindert, dass berufsbedingte Präventionsmaßnahmen die Arbeitsplätze für Menschen mit Hörbehinderungen einschränken.
„Wir wollen auf der Grundlage unserer Fähigkeiten und persönlichen Entscheidungen Zugang zu einer Beschäftigung erhalten und nicht in eine Schublade gesteckt oder beurteilt werden, ohne uns selbst zu kennen“, heißt es in einem Manifest des Unternehmens. „Wir fordern einen Arbeitsmarkt, in dem die Rechte aller gleich viel wert sind“, fügten sie hinzu.
Insbesondere fordert die CNSE, dass die im Königlichen Erlass 674/2023 vom 18. Juli, mit dem die Verordnung zur Weiterentwicklung des Gesetzes 27/2007 genehmigt wird, vorgesehenen Arbeitsrechte in Kraft gesetzt werden, damit gehörlose Menschen „die gleichen Chancen genießen wie die anderen“. .“
Darunter sticht das Recht auf Zugang zu öffentlichen Arbeitsvermittlungsdiensten hervor, das stets die Verfügbarkeit von Dolmetscher-, Videodolmetscher-, Dolmetscherführungs- und kommunikativen Vermittlungsdiensten in Gebärdensprache in öffentlichen Dienststellen gewährleistet.
Es besteht außerdem auf dem Recht gehörloser Menschen, unter Bedingungen vollständiger Zugänglichkeit an allen von der SEPE und von Unternehmen angebotenen Schulungsprozessen teilnehmen zu können, sowie auf der Unterstützung der beruflichen Tätigkeit mit Garantien der Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung.
Ebenso fordert die CNSE eine Anpassung der Arbeitsplätze und die Gewährleistung der Kommunikation und des Zugangs zu Informationen durch Gebärdensprache und die erforderlichen technischen Mittel. „Nach den EU-Vorschriften müssen Unternehmen angemessene Anpassungen für Menschen mit Behinderungen vornehmen, damit sie sich auf eine Stelle bewerben, eine Ausbildung absolvieren oder ihre Pflichten erfüllen und erfolgreich sein können“, erinnert er sich.
In diesem Sinne wird gefordert, dass Maßnahmen zur Verhütung von Berufsrisiken „die Besetzung von Arbeitsplätzen durch Gehörlose nicht einschränken“ und dass die Allgemeinen Vorschriften für Kraftfahrer dahingehend geändert werden, dass „die Zugänglichkeit in Gebärdensprache in die Tests zur Erlangung von Genehmigungen einbezogen wird“. zum Fahren von Lastkraftwagen und Transportern“.