AfD-Skandal: Millionenspende bei Bundestagswahl 2025 aufgedeckt
Parteien in Deutschland haben das Recht, Spenden anzunehmen, um beispielsweise Wahlkämpfe zu finanzieren. Seit dem 5. März 2024 müssen Einzelspenden von mindestens 35.000 Euro veröffentlicht und dem Präsidenten des Deutschen Bundestages gemeldet werden, im Vergleich zu den vorherigen 50.000 Euro.
Warum erregt eine Spende an die AfD Aufsehen?
Auf der Homepage des Deutschen Bundestages ist eine Spende an die AfD für den 1. Februar verzeichnet. Diese stammt angeblich von Gerhard Dingler, einem österreichischen FPÖ-Funktionär und Geschäftsmann, in Höhe von 2.349.906,62 Euro. Berichten des deutschen Magazins „Spiegel“ und der österreichischen Zeitung „Standard“ zufolge soll es sich bei Dingler jedoch um einen „Strohmann“ handeln. Die beiden Medien beziehen sich auf Ermittlungen österreichischer Sicherheitsbehörden, die besagen, dass Dingler 2,6 Millionen Euro von einem Immobilienmilliardär namens Henning Conle aus Duisburg erhalten haben soll.
Dingler behauptete gegenüber seiner Bank, das Geld für ein Immobilienprojekt zu verwenden, aber rund 2,35 Millionen Euro sollen Berichten zufolge von seinem Konto an eine Plakatwerbefirma in Köln gegangen sein. Die gleiche Summe meldete die AfD dann der Bundestagsverwaltung.
Warum hat der Deutsche Conle die Summe nicht direkt an die AfD gespendet, obwohl dies legal gewesen wäre, bleibt unklar.
Droht der AfD eine Strafe?
Das Parteiengesetz verbietet Parteien, Spenden anzunehmen, bei denen es sich „erkennbar um die Weiterleitung einer Spende eines nicht genannten Dritten handelt“. Wenn die AfD also gewusst hat, dass Dingler nur ein „Strohmann“ war, könnte ihr eine Strafe in dreifacher Höhe der unzulässigen Spende drohen, was in diesem Fall gut sieben Millionen Euro wären. Eine solch hohe Strafe würde die Partei hart treffen, insbesondere da sie voraussichtlich die zweitstärkste Kraft bei der anstehenden Bundestagswahl sein wird.
Sonntagsfrage
Wie stehen die Umfragen vor der Bundestagswahl?
Sollte die AfD jedoch nichts von der mutmaßlichen Unrechtmäßigkeit der Spende gewusst haben, droht ihr keine Strafe. Auch nicht, wenn beispielsweise der Schatzmeister der AfD mit Dingler ohne Wissen der Partei zusammengearbeitet haben sollte. Ein Sprecher der AfD-Vorsitzenden Alice Weidel betonte, dass die Partei sich keiner Schuld bewusst sei und die rechtlichen Vorgaben bei der Entgegennahme von Spenden einhalte. Der Bundesschatzmeister Carsten Hütter erklärte, dass Dingler versichert habe, die Sachspende aus seinem privaten Vermögen getätigt zu haben.
Unzulässige Spenden müssen laut Parteiengesetz „unverzüglich, spätestens mit Einreichung des Rechenschaftsberichts für das betreffende Jahr“ an den Präsidenten des Deutschen Bundestages weitergeleitet werden. Um einer Strafe zu entgehen, müsste sich die AfD wohl an diese Vorgabe halten und das erhaltene Geld abgeben.