Minderjährige unter 16 Jahren können das Zertifikat direkt anfordern
MADRID, 23. April. (EUROPA-PRESSE)
Der Ministerrat hat an diesem Dienstag die Reform des 2016 geschaffenen Zentralregisters für Sexualstraftäter gebilligt, um dessen Aktualisierung zu gewährleisten, nachdem Fälle von Sexualstraftaten festgestellt wurden, die nach der Beantragung der Bescheinigung datiert sind. NGOs, Unternehmen, Institutionen oder Berufsverbände, die mit Minderjährigen arbeiten, können dies von nun an mit Zustimmung des Arbeitnehmers direkt beantragen.
Das Register heißt nun „Zentrales Register für Sexualstraftäter und Menschenhandel“ und umfasst alle Personen, die wegen Menschenhandels verurteilt wurden, unabhängig vom Alter des Opfers. Ebenso können Minderjährige im erwerbsfähigen Alter – ab 16 Jahren – direkt einen Nachweis verlangen, dass sie nicht wegen Sexualverbrechen vorbestraft sind, was bisher nur ihren Eltern oder Erziehungsberechtigten möglich war.
Wie der Minister für Präsidentschaft, Justiz und Beziehungen zu den Cortes, Félix Bolaños, erklärte, waren es bisher die Bürger, die einen Job annehmen wollten, die das Zertifikat beantragten und es ihrem Unternehmen vorlegten, um in den Positionen zu arbeiten, für die das Zertifikat erforderlich war . dokumentieren. Dieses Zertifikat wurde jedoch nicht aktualisiert. Die vorgenommene Änderung soll es Unternehmen, Institutionen, NGOs oder Berufsverbänden ermöglichen, das Zertifikat mit Zustimmung des Arbeitnehmers zu aktualisieren.
Ziel dieser Reform ist eine „wirksame und regelmäßige Kontrolle der Aufzeichnungen über Sexualverbrechen oder Menschenhandel“. „Wir haben Fälle von Menschen entdeckt, die nach der Arbeit mit Minderjährigen und nach Vorlage der Bescheinigung Straftaten dieser Art begangen haben“, gab Bolaños zu und betonte, dass es mit diesen Änderungen „viel wirksamer ist, sexuelle Beziehungen zwischen Menschen und Kriminellen zu verhindern.“ wer im Kontakt mit Minderjährigen arbeiten darf“.
Mit Inkrafttreten der Reform können arbeitswillige Minderjährige ab 16 Jahren direkt eine Nichtvorstrafenbescheinigung beantragen. „Ab dem 16. Lebensjahr können Sie im Einklang mit dem Arbeitnehmerstatut arbeiten, aber volljährig sind Sie erst mit 18 Jahren, also ab jetzt auch für die Minderjährigen zwischen 16 und 18 Jahren, die es in vielen Fällen getan haben Berufe, bei denen sie mit Minderjährigen in Kontakt kommen, etwa als Sommercamp-Aufseher oder Rettungsschwimmer, können diese Bescheinigung direkt bei der Registratur anfordern.
Die vierte vom Ministerrat genehmigte Änderung bezieht sich auf das Zertifizierungssystem zwischen verschiedenen Ländern der Europäischen Union, für das das europäische Strafregister mit dem spanischen verknüpft wird, so dass beide Verfahren in a durchgeführt werden Einzelgesetz in Spanien wie im entsprechenden europäischen Land. So sei „ein Vorgang, der früher Wochen oder Monate dauern konnte, jetzt in wenigen Minuten gleichzeitig eine Bescheinigung des Herkunftslandes und Spaniens eingeholt“, argumentierte der Minister.
Abschließend wird die Regelung zur Löschung von Strafregistern für Verurteilungen außerhalb Spaniens verglichen, mit dem Ziel, sie mit der spanischen Regelung gleichzusetzen. „Es gab Länder mit unterschiedlichen Vorschriften und die Löschung von Strafregistern erfolgte entweder sehr spät oder nie“, räumte Bolaños ein. Ziel der Reform sei es, „auch bei den Fristen für die Löschung von Strafregistern alles an das spanische Regime anzupassen“, fügte er hinzu.