MADRID, 5. März (EUROPA PRESS) –

Das Ministerium für Landwirtschaft, Fischerei und Ernährung veröffentlichte an diesem Dienstag im Staatsanzeiger (BOE) einen Auszug aus der Verordnung, in der Beihilfen zur Erhaltung, Verbesserung und Förderung von Nutztierrassen in Höhe von 4,75 Millionen Euro gefordert werden.

Konkret handelt es sich bei diesem Aufruf um eine Zusage der Regierung, im Rahmen des nationalen Programms zur Erhaltung, Verbesserung und Förderung von Nutztierrassen tiergenetische Ressourcen zu unterstützen, die von offiziell anerkannten Verbänden verwaltet werden.

Auf diese Weise haben Züchtervereinigungen, die von der Landwirtschaft offiziell für die Verwaltung von Zuchtprogrammen anerkannt sind, Anspruch auf diese Beihilfen im Rahmen eines wettbewerbsorientierten Wettbewerbssystems gemäß den Bestimmungen des Königlichen Erlasses 45/2019 vom 8. Februar, die den Anforderungen entsprechen gemäß Artikel 4 und den Verpflichtungen gemäß Artikel 5 des Königlichen Erlasses 794/2021 vom 14. September.

Die Frist für die Einreichung von Anträgen beträgt einen Monat und beginnt an diesem Mittwoch, dem Tag nach der Veröffentlichung des Auszugs aus der Ausschreibung im BOE, und erfolgt über die elektronische Zentrale des Landwirtschaftsministeriums.

Die Landwirtschaft hat festgelegt, dass der Zeitraum, in dem Ausgaben als förderfähig gelten, maximal vom Datum der Antragstellung bis zum 31. Dezember 2024 beträgt.