MADRID, 29. April (EUROPA PRESS) –

Der Verbraucherpreisindex (VPI) stieg im April im Vergleich zum Vormonat um 0,7 % und erhöhte seine Jahresrate um ein Zehntel auf 3,3 %, was auf den Anstieg der Gas- und Lebensmittelpreise zurückzuführen ist, wie aus den am Montag vom National veröffentlichten Daten hervorgeht Institut für Statistik (INE).

Konkret erklärte die Organisation, dass die Gaspreise im April gestiegen seien, verglichen mit dem Rückgang im gleichen Monat des Jahres 2023, während die Lebensmittelpreise einen stärkeren Aufschwung verzeichneten als ein Jahr zuvor.

Der Anstieg des VPI im Jahresvergleich hat auch, wenn auch in geringerem Maße, den geringeren Rückgang der Strompreise im Vergleich zu April 2023 beeinflusst, fügte Statistics hinzu.

Andererseits weist die Organisation darauf hin, dass die Preise für Freizeit und Kultur im April dieses Jahres gesunken seien, verglichen mit dem Anstieg im Vorjahresmonat.

Mit dem Anstieg des zwischenjährlichen VPI im vierten Monat des Jahres verkettet die Inflation nach den vier Zehnteln, in denen sie im März gestiegen ist, zwei aufeinanderfolgende Monate mit Anstiegen.

Der von der Statistik noch nicht bestätigte Aufschwung im April bringt die Inflation sehr nahe an das Niveau zu Jahresbeginn (3,4 %).

Das Ministerium für Wirtschaft, Handel und Gewerbe hat in einer an die Medien gesendeten Bewertung hervorgehoben, dass die Entwicklung des VPI im April „durch den Basiseffekt beeinflusst wurde, aufgrund der besseren Entwicklung der Gas- und Lebensmittelpreise im letzten Jahr“, während die Elektrizitätspreise anhielten billiger werden.

Das INE berücksichtigt in der CPI-Datenvorschau eine Schätzung der zugrunde liegenden Inflation (ohne unverarbeitete Lebensmittel oder Energieprodukte), die im April um vier Zehntel auf 2,9 % sank, eine Rate, die vier Zehntel unter der des allgemeinen CPI liegt.

In diesem Sinne hat das Wirtschaftsministerium hervorgehoben, dass dies das erste Mal seit fast zwei Jahren ist, dass die Kerninflation unter der allgemeinen VPI-Rate liegt.