MADRID, 29. April (EUROPA PRESS) –

Die Sozialversicherung hat im ersten Quartal 2024 119.575 Anträge auf Geburts- und Kinderbetreuungsgeld bearbeitet. Das sind 140 mehr als im Jahr 2023 (119.435).

Von den 119.575 Dateien entsprachen 55.973 dem ersten Elternteil und 63.602 dem zweiten Elternteil. Konkret sind 52,8 % der Leistungsempfänger Männer und 47,2 % Frauen.

Nach Autonomen Gemeinschaften gibt es die meisten Leistungen für Geburt und Kinderbetreuung in Andalusien (22.162), Katalonien (21.507) und Madrid (19.075).

Die Ausgaben für Geburts- und Kinderbetreuungsgeld beliefen sich in den ersten drei Monaten des Jahres auf 888 Millionen Euro. Im Jahr 2023 lag diese Zahl bei 856,6 Millionen, was einem Anstieg von 3,6 % gegenüber dem Vorjahr entspricht.

Bezogen auf die durchschnittliche Dauer des aktiven Geburts- und Kinderbetreuungsgeldes im ersten Quartal 2024 betrug diese bei Männern 93 Tage und bei Frauen 102 Tage.

Das Geburts- und Betreuungsgeld ist ein individueller und nicht übertragbarer Anspruch beider Elternteile. Es ersetzte die alten Mutterschafts- und Vaterschaftsleistungen und machte sie gleich. Derzeit beträgt der Urlaub 16 Wochen, von denen sechs unmittelbar nach der Geburt oder gerichtlichen oder behördlichen Entscheidung im Falle einer Adoption, des Sorgerechts oder einer Pflegefamilie in Anspruch genommen werden müssen. Die restliche Zeit kann in aufeinanderfolgenden Zeiträumen verbracht werden, bevor das Baby ein Jahr alt wird.

Die Höhe dieser Leistungen entspricht der Beitragsbemessungsgrundlage für den Monat vor der Geburt, Adoption, dem Sorgerecht oder der Unterbringung in einer Pflegefamilie und wird während der Wochen, in denen der Urlaub dauert, direkt von der Nationalen Sozialversicherungsanstalt (INSS) gezahlt.

Das Nationale Institut für Soziale Sicherheit bietet die Möglichkeit, das Geburtsgeld elektronisch über das Portal „Ihre Soziale Sicherheit“ zu beantragen.