Es wurde ein Verfahren wegen mutmaßlicher Täterschaft einer Straftat gegen gewerbliches Eigentum geführt
ABARÁN (MURCIA), 17. Mai. (EUROPA PRESSE) –
Die Zivilgarde der Region Murcia hat in Abarán die Operation „PFROPFUNG“ durchgeführt, eine Untersuchung, die durch eine Beschwerde über die Verwaltung von Pflanzenlizenzen eingeleitet wurde und in der Untersuchung eines Landwirts gipfelte, der angewiesen wurde, wie behauptet vorzugehen Urheber eines Verbrechens gegen gewerbliches Eigentum wegen unerlaubter Vermehrung einer geschützten Pflanzensorte.
Die SEPRONA-Zivilgarde hat den Anbau von mehr als 2.000 Obstbäumen verschiedener Nektarinenarten auf einem landwirtschaftlichen Betrieb in Abarán ohne die erforderliche Genehmigung festgestellt, da dieser durch ein Patent geschützt ist.
Das Verfahren begann im vergangenen Februar, als der Inhaber eines Pflanzenpatents der Guardia Civil meldete, dass auf einem Bauernhof in Abarán ohne seine Genehmigung eine große Anzahl Obstbäume angebaut würden, heißt es in einer Erklärung der Benemérita.
Die Guardia Civil leitete die entsprechende Untersuchung ein, um den Sachverhalt zu überprüfen und gegebenenfalls zu klären. Aus diesem Grund begab sich das SEPRONA-Personal zu dem betreffenden Betrieb und entnahm Proben, um die Pflanzensorte anhand ihrer genetischen Analyse zu bestimmen, und stellte sie gegebenenfalls vor das gleiche molekulare Profil einer der Genotyp-Sorten aufweist und ob sie über irgendeine Art von Schutz verfügen.
Die gewonnenen Proben wurden zur Analyse an ein Labor geschickt, das einen Bericht herausgab, der bestätigte, dass es sich bei den 2.033 Obstbäumen auf der Farm um Nektarinen der patentgeschützten Sorte Gartairo handelte.
Die Zivilgarde stellte außerdem fest, dass für diese landwirtschaftliche Produktion keine zwingende Genehmigung des Inhabers der gewerblichen Schutzrechte für diese Nektarinensorte vorliegt.
La Benemérita hat die Operation mit der Identifizierung und dem Standort des für die Plantage verantwortlichen Landwirts abgeschlossen, gegen den ermittelt und ein Verfahren als mutmaßlicher Täter eines Verbrechens gegen gewerbliches Eigentum wegen der unerlaubten Vermehrung von geschütztem Pflanzenmaterial eingeleitet wurde.
Die Guardia Civil hat daran erinnert, dass die Vermehrung von Pflanzen bei geschützten Pflanzensorten stets über die erforderliche Genehmigung der Inhaber der entsprechenden Schutztitel verfügen muss, wie unter anderem in der Verordnung vom 1. Juli 1986 zur Genehmigung der Sortenschutzbestimmungen vorgesehen Technische Verordnung zur Kontrolle und Zertifizierung von Saatgut von Gartenpflanzen und Verordnung (EG) Nr. 2100/94 des Rates vom 27. Juli 1994 über den gemeinschaftlichen Sortenschutz.
Aus diesem Grund, fügt die Benemérita hinzu, „wurden sie in diesem Fall unter Missachtung der legitimen gewerblichen Eigentumsrechte des Inhabers der Rechte an dieser Sorte reproduziert“.
Die untersuchte Person wurde zusammen mit dem Verfahren dem Ermittlungsgericht von Cieza (Murcia) zur Verfügung gestellt.