Fünf Tage nach seiner Verhaftung wegen Sexualverbrechen fordert der Milliardär Robert Miller offiziell ein Ende des Gerichtsverfahrens, wie La Presse erfahren hat. Der Achtzigjährige verlässt sich auf die Meinung von Ärzten, denen zufolge sein sich verschlechternder Gesundheitszustand ihn für eine normale Prüfung unfähig macht, eine Übung, die ihn sogar töten könnte. Die Polizei ließ sich keineswegs bremsen und verhaftete stattdessen am Dienstag ihre häusliche Pflegerin wegen Zuhälterei.

Robert Miller wurde am vergangenen Donnerstag wegen Verbrechen an zehn Frauen, darunter acht Minderjährigen, zwischen 1994 und 2016 verhaftet. Ihm werden sexuelle Übergriffe, sexuelle Ausbeutung im Autoritätskontext und die Inanspruchnahme sexueller Dienste von Minderjährigen vorgeworfen. Er wurde sofort freigelassen und musste sich verpflichten, zu einem späteren Zeitpunkt vor Gericht zu erscheinen.

Doch in einem beim Obersten Gerichtshof eingereichten Antrag auf Einstellung des Verfahrens, von dem La Presse eine Kopie erhalten hat, bittet er das System, ihn wegen seiner zahlreichen gesundheitlichen Probleme, insbesondere der Parkinson-Krankheit, die ihn „bettlägerig“ macht, von nun an in Ruhe zu lassen und rund um die Uhr betreut.“

Herr Miller, der seine Unschuld beteuert, behauptet, dass die Anklage gegen ihn angesichts seines Gesundheitszustands einen Verstoß gegen die Charta der Rechte und Freiheiten darstellt. „Tatsächlich ist der Kläger nicht in der Lage, an einem Strafprozess teilzunehmen, da dies zu erheblichen gesundheitlichen Schäden führen würde. Er ist nicht in der Lage und wird es auch nie sein, sich zu verteidigen“, erklären seine Anwälte Me Isabella Teolis und Me Nicholas St-Jacques.

Ihren Angaben zufolge wurde bei Robert Miller 1996 Parkinson diagnostiziert und sein Zustand verschlechterte sich im Laufe der Jahre erheblich. In der Petition wird der Hausarzt des Milliardärs, Dr. John Hughes, mit den Worten zitiert, dass sein Patient seit Mai 2022 ans Bett gefesselt sei und an Druckgeschwüren leide, weil er sich nicht bewegen könne.

„Seine Medikamente müssen alle anderthalb Stunden verabreicht werden. Ohne seine Medikamente wird der Antragsteller völlig bewegungsunfähig und unfähig, Bewegungen einzuleiten. Da das Medikament nicht über Nacht verabreicht wird, dauert es jeden Morgen zwischen zwei und drei Stunden, bis der Kläger mit der erneuten Einnahme seiner Medikamente reaktiviert ist“, heißt es in dem Antrag weiter.

Der Hausarzt fügt hinzu, dass Herr Miller medizinisch nicht aussagefähig sei.

Der Antrag zitiert auch einen CHUM-Neurologen, Dr. Theodore Wein, der Herrn Miller bis letzten Monat mehrmals untersucht hat. Der Experte betont, dass ein Gang zum Gerichtsgebäude den Angeklagten, dessen Zustand prekär ist, mehreren Risiken aussetzen würde.

Wenn er gezwungen wäre, im Gerichtsgebäude anwesend zu sein, müsste die Anhörung alle 90 Minuten unterbrochen werden, damit er fünf Minuten Zeit hätte, seine Medikamente einzunehmen.

„Wenn er gezwungen wäre, im Gerichtssaal zu sein, würde er sein gesamtes medizinisches Betreuungsteam benötigen, um sich um seine körperlichen Funktionen zu kümmern. Wenn er im Gerichtssaal anwesend ist, benötigt er ein komplettes Krankenhausbett, eine Kommode und orthopädische Kissen zur Unterstützung seiner Körperhaltung. Da er inkontinent ist […], wird er sein Pflegeteam benötigen, um ihn im Gerichtssaal zu reinigen und zu wechseln“, fügt Dr. Wein in seinem von den Anwälten zitierten Bericht hinzu. Der Arzt betont außerdem, dass Sauerstoff zur Verfügung stehen muss, um ihn verabreichen zu können, wenn Herr Miller Schwierigkeiten beim Atmen hat.

Der Spezialist fügt hinzu, dass der Stress, der durch die zahlreichen zu erwartenden Transporte zwischen seinem Zuhause und dem Gerichtssaal entsteht, bei einem so kranken Mann zu verschiedenen potenziell tödlichen Komplikationen führen könne.

Die Anwälte von Herrn Miller zitieren auch Dr. Alain Dagher, einen Arzt, der als medizinischer Experte für die etwa fünfzig Frauen fungierte, die sich einer Sammelklage gegen Robert Miller angeschlossen hatten, weil sie sagten, sie seien bereits im Jugendalter angeworben worden, um ihm sexuelle Dienste anzubieten.

In Kanada schützen jedoch das Strafgesetzbuch und die Charta der Rechte das Recht eines Angeklagten auf eine umfassende Antwort und Verteidigung, „einschließlich der Möglichkeit für den Angeklagten, während seines Prozesses auszusagen“, betonen Herr Teolis und Herr St. -Jacques.

„Eine Verhandlung in Abwesenheit des Angeklagten oder in einem Kontext, in dem er sein Leben ernsthaft gefährden würde, oder eine Verhandlung, in der der Angeklagte nicht aussagen kann, würde den Rechten des Angeklagten und seiner Integrität ernsthaften und nicht wiedergutzumachenden Schaden zufügen.“ des Justizsystems“, so die Juristen weiter.

Der Direktor für Straf- und Strafverfolgung (DPCP) hatte noch keine Gelegenheit, auf die Aufforderung zur Einstellung des Gerichtsverfahrens zu antworten. Aber auf einer Pressekonferenz am vergangenen Donnerstag bestätigte Inspektorin Karine Paquette vom Montreal City Police Service (SPVM), dass ihre Ermittler vor ihrer Verhaftung über den Gesundheitszustand von Herrn Miller informiert waren.

„Wir für unseren Teil haben für das Ermittlungsteam viel zu tun, wir haben Opfer, die den Mut hatten, eine Beschwerde einzureichen, den Mut, das Erlebte anzuprangern, obwohl die Zeit abgelaufen ist.“ Unabhängig vom Gesundheitszustand von Herrn Miller hatten wir also eine Aufgabe zu erledigen, und wir haben sie erledigt“, beharrte der Polizist.

Am Dienstag setzten Ermittler der Abteilung für sexuelle Ausbeutung des SPVM ihre Taten fort und verhafteten Robert Millers häusliche Betreuerin.

Teresita Fuentes, 67, wurde Zuhälterei für zwischen 2015 und 2018 gegen ein mutmaßliches Opfer begangene Handlungen vorgeworfen. Die Frau gab an, seit mehreren Jahren an derselben Adresse wie Mr. Miller in Westmount zu leben. Sie bleibt auf freiem Fuß, musste sich jedoch verpflichten, am 3. Juli vor Gericht zu erscheinen. Sein Anwalt reagierte am Dienstag nicht auf eine Nachricht von La Presse.