Aus Reue, nachdem sie ihren Freund mit einem anderen Mann betrogen hatte, erfand Victoria* eine falsche Geschichte über eine Gruppenvergewaltigung, argumentierte die Verteidigung am Donnerstag und versuchte, die Beschwerdeführerin als Lügnerin darzustellen. Mythen und Klischees, beklagte die Krone im Prozess gegen den Facharzt Stephan Probst und seine Frau.
„Es ist einer der am weitesten verwurzelten Mythen in unserer Gesellschaft und im kanadischen Recht […] der von der Frau, die eine außereheliche Beziehung führt, Reue empfindet und eine Geschichte über sexuelle Übergriffe erfindet.“ […] Sie müssen sehr vorsichtig sein, denn meiner Meinung nach haben Sie nicht die ersten Beweise dafür, dass dies in diesem Fall der Fall ist“, argumentierte Me Delphine Mauger, Staatsanwältin der Krone.
„Ich bitte Sie, diese Mythen und Stereotypen zurückzuweisen“, betonte Herr Mauger, der mit Herrn Jérôme Laflamme zusammenarbeitet.
Stephan Probst, 46, und seiner Partnerin Wendy Devera, 30, werden im Jahr 2020 sexuelle Übergriffe auf eine junge Künstlerin in der Gruppe vorgeworfen. Der Spezialist für Nuklearmedizin, Stephan Probst, ist medizinischer Chef am Jewish General Hospital und Professor an der McGill University.
Damals wollte Victoria* ein sexuelles „Erlebnis“ mit einer anderen Frau machen. Ihr Freund wusste davon und unterstützte sie bei ihrer Suche. Sie hatte Wendy Devera über eine App kennengelernt. Als sie zu Wendy in das Penthouse von Stephan Probst ging, war der Beschwerdeführerin klar, dass sie keine Beziehung mit einem anderen Mann wollte.
Im Prozess gab Victoria an, von Stephan Probst sexuell missbraucht worden zu sein, während sie offenbar mit MDMA (Ecstasy) unter Drogen gesetzt worden war. Ihrer Version zufolge hielt Wendy Devera die Beschwerdeführerin während des Angriffs fest. Als Victoria floh, sei sie nach eigenen Angaben erneut vom Angeklagten angegriffen worden. Sie fuhr halbnackt in einem Taxi davon.
„Diese ganze Geschichte wurde erfunden“, betonte die Verteidigerin Me Valérie Riendeau.
Nach Angaben der Verteidigung ließ sich Victoria zu einem Abend voller „Drogen und Sex mit einem anderen Mann“ hinreißen. Als sie im Taxi saß, bekam sie eine Panikattacke, da sie laut Verteidigung „veranlagt“ dafür sei, und erfand eine Geschichte für ihren Freund.
„Warum so viel lügen? Warum sollte sie so viele Dinge verbergen, außer dass sie sich mehrere Dinge selbst vorwerfen konnte? […] Sie hatte die Vereinbarung mit ihrem Partner gebrochen. Sie hatte sich selbst versprochen, ihre Werte und Prinzipien zu respektieren“, argumentierte Herr Riendeau.
Richterin Suzanne Costom fragte sie dann, warum eine Frau, die angeblich von Reue überwältigt war, ihren Freund unter Tränen anrief, um sich spontan eine Geschichte auszudenken?
„Wir haben es mit jemandem zu tun, der Angst hat“, betonte Herr Riendeau.
Der Verteidigung zufolge hatte der Beschwerdeführer nach Einleitung der Klage „keine andere Wahl, als eine Geschichte zu konstruieren, um die falschen Anschuldigungen zu verbreiten“.
Für die Krone ist dies ein „Gründungsmythos“ im kanadischen Recht.
In allen Fällen, so die Krone, zeige Stephan Probsts eigene Aussage im Prozess, dass er keine Maßnahmen ergriffen habe, um die Zustimmung des Klägers zur vaginalen Penetration ohne Kondom sicherzustellen. Im Zeugenstand verwies Stephan Probst auf das „Stöhnen“ der Beschwerdeführerin und ihren Gesichtsausdruck, als sie seinen erigierten Penis sah, als Beweis für die „konkludente“ Einwilligung.
Allerdings gebe es im kanadischen Recht weder eine stillschweigende Einwilligung noch eine mehrdeutige Einwilligung, erinnert sich Me Mauger. „Nur ein Ja kann Ja sagen“, beharrte sie. Zudem habe die Beschwerdeführerin kurz zuvor im Spa eine „ganz klare Absage“ geäußert, als Stephan Probst versucht habe, sie zu küssen.
Im Prozess beschrieb Victoria, dass sie sich abends schwindelig fühlte und Schwierigkeiten hatte, sich zu bewegen. Irgendwann hatte sie sogar Mühe, sich anzuziehen. Der Verteidigung zufolge hat die Beschwerdeführerin ihre Symptome jedoch eindeutig übertrieben. Der Beweis: Sie hatte dann genug Gleichgewicht, um bei der Mitangeklagten einen Cunnilingus durchzuführen.
„Ich werde grob sein: Cunnilingus im Doggystyle erfordert ein gewisses Maß an Gleichgewicht“, plädierte Frau Riendeau. Darüber hinaus habe der Beschwerdeführer angeblich genug Kraft gehabt, um zum Ausgang zu rennen, brachte der Anwalt vor.
Laut der anderen Verteidigerin Me Ana-Maria Mocanu war Stephan Probst „sehr glaubwürdig“ und es wurden keine Fakten widersprochen.
Wendy Devera hat nicht ausgesagt.
Die Schlussplädoyers gehen am Donnerstagnachmittag weiter.