Die Staatsanwaltschaft beantragt diese Strafe für die drei Angeklagten, die das Heft und die Karte gestohlen und Geld abgehoben haben, und der Prozess wird im Einvernehmen stattfinden

SANTANDER, 25. Februar (EUROPA PRESS) –

Die Staatsanwaltschaft von Kantabrien beantragt drei Personen, ein Ehepaar und ihren Sohn, eine Freiheitsstrafe von jeweils zwei Jahren wegen Betrugs.

Ihnen wird vorgeworfen, das Bankkonto und die Karte einer geistig behinderten Nachbarin gestohlen zu haben, um Geld abzuheben und Einkäufe zu tätigen, sodass das Opfer praktisch auf Null war und das Opfer auf die Hilfe der Sozialdienste angewiesen war, um zu überleben.

Der Prozess wird an diesem Donnerstag, dem 29. Februar, ab 9:00 Uhr in der ersten Abteilung des Provinzgerichts von Kantabrien stattfinden, teilte der Oberste Gerichtshof der Autonomen Gemeinschaft mit.

Die Anhörung findet im Einvernehmen der Parteien statt, da die Angeklagten, die bei den Ermittlungen mitgewirkt und 5.400 Euro zugunsten ihres Nachbarn gespendet haben, den Auftrag des Ministeriums angenommen haben.

Den drei Beteiligten sei es demnach nach vorheriger Absprache und in der Absicht der unerlaubten Bereicherung gelungen, die Nachbarin, die zu 35 Prozent geistig behindert sei, dazu zu bringen, ihnen ihr Bankkonto und die Nummer ihrer EC-Karte zu geben.

So führten sie zwischen November und Dezember 2022 mehr als vierzig Geldabhebungen an verschiedenen Geldautomaten in Kantabrien durch, oft für jeweils tausend Euro, sowie verschiedene Online-Einkäufe und in physischen Geschäften, erklärt die Staatsanwaltschaft in ihrem vorläufigen Bericht.

Insgesamt hätten sie rund 30.000 Euro ausgegeben und das Konto „praktisch auf Null“ gelassen, so dass der Frau „vom Sozialamt zum Überleben geholfen werden“ müsse.

Die Angeklagten haben die Ermittlungen durch die Übergabe aller illegal erworbenen Gegenstände unterstützt und insgesamt 5.400 Euro zugunsten des Opfers hinterlegt. Darüber hinaus wurden in der Wohnung des Sohnes des Paares 10.053 Euro gefunden, die ebenfalls dem Opfer übergeben wurden.

Für die Staatsanwaltschaft handelt es sich bei den drei Personen um Täter eines fortgesetzten Betrugsdelikts, bei gleichzeitigem Vorliegen des hoch qualifizierten mildernden Umstands der Wiedergutmachung des Schadens, der jeweils eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und eine gesamtschuldnerische Entschädigung in Höhe von 11.047 Euro verdient .