MADRID, 17. Mai. (EUROPA PRESS) –
Der Erlass, der den Vorruhestand für Menschen mit einer anerkannten Behinderung von mindestens 45 Prozent flexibler gestalten soll, tritt nach Angaben des Staatsanzeigers (BOE) am 1. Juni in Kraft.
Durch den königlichen Erlass, der den Zugang zum Vorruhestand aufgrund einer Behinderung verbessert, verkürzt die Regierung die Beitragszeit, die Arbeitnehmer mit Behinderungen von mehr als 45 % ab der Diagnosestellung von 15 auf 5 Jahre verkürzen müssen, damit sie vorzeitig in den Ruhestand gehen können Voraussetzung dafür ist, dass eine effektive Arbeitszeit in Höhe der Mindestbeitragszeit geleistet wurde.
Eine weitere Neuheit des Dekrets besteht darin, dass zwei verschiedene Arten von Pathologien kumuliert werden können, um den Grad der Behinderung von 45 % zu bestimmen, und dass sowohl die Akkreditierung als auch die Aktualisierung von Pathologien vereinfacht werden.
Von nun an reicht ein ärztliches Attest aus, aus dem hervorgeht, dass Sie an einer der für den Anspruch auf vorzeitigen Ruhestand erforderlichen Beschwerden gelitten haben, sodass der Imserso-Bericht nicht mehr erforderlich ist.
Wie der Minister für Integration, soziale Sicherheit und Migration, José Luis Escrivá, nach seiner Genehmigung erklärte, stellt die Reform eine erhebliche Vereinfachung der Bestimmung der Pathologien dar, die zu dieser Frühverrentung führen“, da „in der Vergangenheit ein Bericht der Imserso“ oder einer gleichwertigen Einrichtung der Autonomen Gemeinschaft und „jetzt wird ein ärztlicher Bericht ausreichen, in dem bestimmte Umstände festgestellt werden“.