Er versichert, dass das Staatsministerium die Akte anfordern muss, wie es dies bereits bei der ICAM-Beschwerde getan hat

MADRID, 16. April. (EUROPA PRESS) –

Die stellvertretende Staatsanwältin des Obersten Gerichtshofs, Ángeles Sánchez Conde, hat bei der Urteilsabteilung Berufung eingelegt, um die von Alberto G.A., Partner der Präsidentin der Autonomen Gemeinschaft Madrid, Isabel Díaz Ayuso, eingereichte Klage wegen angeblicher Offenlegung von Geheimnissen gegen den Oberankläger zurückzuweisen von Madrid und der Staatsanwalt für Wirtschaftskriminalität, der seinen Fall des mutmaßlichen Steuerbetrugs bearbeitet.

Quellen der Staatsanwaltschaft haben gegenüber Europa Press bestätigt, dass die „Nummer Zwei“ des Staatsministeriums davon ausgegangen ist, dass die Madrider Staatsanwaltschaft die Archivierung der von der Anwaltskammer Illustrious Madrid (ICAM) gegen die Staatsanwälte in dem Fall eingereichten Beschwerde gegen Díaz beantragt hat Dem Partner von Ayuso kommt es darauf an, dieses Kriterium aufrechtzuerhalten und sich auch für die Unzulässigkeit der von Alberto G.A. selbst eingereichten Beschwerde einzusetzen.

Den konsultierten Quellen zufolge hielt Sánchez Conde ein Treffen ab, bei dem er der Staatsanwältin María de la O Silva, die für die Entscheidung über die Beschwerde des Partners von Díaz Ayuso zuständig ist, mündlich seine Meinung mitteilte und ihr vorschlug, die Ermittlungen im Rahmen dieses Verfahrens durchzuführen dieselbe Staatsanwaltschaft, bevor sie einen Bericht an den Obersten Gerichtshof (TSJ) von Madrid übermittelt, wo die Beschwerde eingereicht wurde, da die Staatsanwälte den Status von autorisierten Personen genießen.

Dieselben Quellen haben angegeben, dass der Oberstaatsanwalt Silvas Vorschlag abgelehnt hat, von der Staatsanwaltschaft die WhatsApp- und E-Mail-Kommunikation zwischen den beiden Staatsanwälten zu verlangen, gegen die sich die Beschwerde richtet – der Oberstaatsanwältin von Madrid, Pilar Rodríguez, und dem Staatsanwalt für Wirtschaftskriminalität Julián Salto – und der Generalstaatsanwalt selbst, Álvaro García Ortiz.

Diesen Quellen zufolge hat Sánchez Conde betont, dass die Staatsanwaltschaft bereits am 9. April versichert habe, keine Straftat gesehen zu haben, und die „verfassungsmäßige Legitimität“ der diesbezüglich veröffentlichten Erklärung verteidigt habe, womit bereits Daten vorliegen veröffentlicht wurde, versuchte es, „unwahren“ Informationen entgegenzutreten.

Daher hat die „Nummer Zwei“ der Staatsanwaltschaft darauf bestanden, dass es angemessen sei, die Unzulässigkeit der Beschwerde des Partners von Díaz Ayuso zu beantragen, so wie dies auch bei der ICAM der Fall war.

G.A. reichte die fragliche Beschwerde beim Obersten Gerichtshof von Madrid (TSJM) ein, nachdem ein offizieller Sender eine Informationsmitteilung gesendet hatte, in der die Staatsanwaltschaft von Madrid über den E-Mail-Austausch zwischen seinem Anwalt und dem Staatsanwalt im Rahmen einer Untersuchung berichtete angeblicher Steuerbetrug.

In derselben Woche übernahm der Generalstaatsanwalt Álvaro García Ortiz die „letztendliche Verantwortung“ für die Pressemitteilung der Madrider Staatsanwaltschaft zum Fall Alberto G.A. und versicherte, dass er dem Generalstaatsanwalt nicht „zustimmen“ werde von Madrid und der für das Verfahren zuständige Staatsanwalt seien „beunruhigt über die Ausübung strafrechtlicher Maßnahmen angesichts der möglichen Begehung krimineller Handlungen“.

„Ich werde nicht tolerieren, dass irgendein Staatsanwalt die Konsequenzen der transparenten Funktionsweise unserer Institution tragen muss“, sagte er in einer institutionellen Erklärung bei einer Veranstaltung nach der Amtseinführung mehrerer Staatsanwälte.

Der Generalstaatsanwalt hat jedoch verteidigt, dass „die Pflicht zur Vertraulichkeit nicht als verletzt angesehen werden kann“, da das Thema der Mitteilung vom 14. März „aufgrund unerwünschter Lecks öffentlich zugänglich“ sei.