Das Amtsblatt der Behörde des Baskenlandes (EHAA) veröffentlichte an diesem Freitag den neuen Aufruf der Baskischen Energieorganisation (EEE), Hilfen für den Aufbau erneuerbarer Energien in der Autonomen Gemeinschaft Baskenland (EAE) zu starten und insgesamt 11 Millionen zu verteilen Euro.

Konkret werden 8.500.000 Euro für den Solar-Eigenverbrauch und den Wind-Eigenverbrauch für die Inbetriebnahme neuer Stromerzeugungsanlagen im Umkreis von 0 Kilometern bereitgestellt, während 2.500.000 Euro für erneuerbare Wärmeenergie bereitgestellt werden.

Wie die Baskische Energieagentur als öffentliche Energieagentur der baskischen Regierung berichtet, besteht eine ihrer Hauptaufgaben darin, die Effizienz des Energieverbrauchs im Baskenland zu steigern und dementsprechend ein wettbewerbsfähigeres, nachhaltigeres und sichereres Energiesystem zu fördern.

Erneuerbare Energien sind die wichtigste Säule, um dieses Ziel zu erreichen, immer zusammen mit Energieeffizienz, d. h. weniger Energie zu verbrauchen, um das gleiche Produkt oder die gleiche Dienstleistung zu erhalten, und der Eigenverbrauch ist zu einem der repräsentativsten und am weitesten verbreiteten Modelle geworden, da es Tausende davon gibt der Eigenverbrauchsanlagen im EAC zur Deckung des Hauptstrombedarfs von Haushalten (4.352).

Nun, die neue Förderung, die die EEE im Jahr 2024 für den Eigenverbrauch gewähren wird, zielt darauf ab, auf die Bedürfnisse des Wohnsektors zu reagieren und wird dazu beitragen, in Gebäuden, die an das Stromnetz angeschlossen sind, Solar-Eigenverbrauchs- und Wind-Eigenverbrauchsanlagen für erneuerbare Energien in Betrieb zu nehmen Netz und für isolierte Gebäude, die Speichersysteme oder Batterien verwenden.

Alle Anlagen müssen über ein System zur Überwachung der erzeugten Energie verfügen, und zumindest die Eigentümer der Anlage oder mit der Anlage verbundene Personen müssen diese Energie verbrauchen. Es ist möglich, eine Leistung über 25 kW zu installieren, Anlagen, die diese Grenze überschreiten, können jedoch keine Beihilfen erhalten.

In diesem Zusammenhang zählen Einzelpersonen, Gemeinschaften von Wohnungseigentümern, Gemeinschaften erneuerbarer Energien und Energiegemeinschaften von Bürgern, die nur aus Wohnverbrauchern bestehen, zu den Personen, die sich für diese Unterstützungen versammeln können, solange sie keine Tätigkeit ausüben, die der Bereitstellung von Gütern und Dienstleistungen dient im Austausch auf dem Markt, einzeln oder gemeinsam.

Die Ausschreibung läuft bis zum 31. Oktober bzw. bis das Budget erschöpft ist. Die Anfragen können Aktivitäten umfassen, die ab dem 1. Januar 2024 durchgeführt werden.

Andererseits wird es auch für die Erzeugung von häuslicher Wärme aus erneuerbaren Quellen sowohl zum Heizen als auch zur Warmwasserbereitung ein neues spezifisches Förderprogramm mit einem Budget von 2.500.000 Euro geben, das vom 15. April bis 31. Oktober beantragt werden kann.

Diese Beihilfen werden dazu beitragen, Investitionen in erneuerbare Energien zu tätigen, darunter Solarthermie, Biomasse, Geothermie mit Bohrungen, Hydrothermie, Aerothermie (außer Luft-Luft-Typ) und die Schaffung neuer Austauschbehälter für die Einbindung neuer Nutzer in Wärmenetze erneuerbare Ressourcen. Diese Zuschüsse können bis zu 5 % der förderfähigen Kosten neuer Anlagen umfassen.