Er sagt, dass dieses Problem von nationalen Gerichten gelöst werden sollte, obwohl es ein „Problem für die Menschheit“ sei.
MADRID, 9. April (EUROPA PRESS) –
Die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) hat die Klage, die sechs junge Portugiesen im Alter zwischen 11 und 24 Jahren wegen des Klimawandels gegen Spanien und 32 andere Länder eingereicht hatten, für unzulässig erklärt und damit deutlich gemacht, dass dieses Problem gelöst werden muss von den nationalen Gerichten und obwohl dieses Phänomen als „ein wirklich existenzielles Problem für die Menschheit“ angesehen wird.
Dies geht aus der von Europa Press erlassenen Entscheidung der Großen Kammer hervor, in der die Richter darauf hinweisen, dass der EGMR „kein Gericht erster Instanz“ sei und dass es nicht angemessen sei, die Klage zu verhandeln, in der sich die Jugendlichen befinden Sie behaupteten, dass ihr Recht auf Leben, die Achtung der Entwicklung des Privat- und Familienlebens sowie die Verbote von Misshandlung und Diskriminierung verletzt worden seien, da sie der Ansicht seien, dass der „Klimanoststand“ angesichts ihres derzeitigen Alters ihre Generation am stärksten treffen werde , als die vorherigen.
In dem Urteil führt der EGMR außerdem aus, dass die Tatsache, dass die sechs jungen Menschen Bürger der Europäischen Union seien, „nicht als Hinweis auf eine gerichtliche Verbindung zwischen ihnen und den übrigen beklagten Staaten, die ebenfalls zur Union selbst gehören, herangezogen werden könne“. Er weist darauf hin, dass dies „gleichbedeutend damit wäre, von den Staaten die Einhaltung materieller Verpflichtungen aus dem Übereinkommen der Vereinten Nationen zu verlangen“, selbst wenn sie ihre Kontrolle nicht ausüben.
Der EGMR kommt zu dem Schluss, dass das oben genannte Übereinkommen keine Bestimmung enthält, die seine Ausweitung der extraterritorialen Schutzkompetenz der beklagten Staaten durch richterliche Auslegung in der von den sechs jungen Menschen geforderten Weise rechtfertigen würde. „Aus dem oben Gesagten folgt, dass die territoriale Zuständigkeit in Bezug auf Portugal begründet ist und dass kein Zuständigkeitstitel in Bezug auf die anderen beklagten Staaten begründet werden kann“, betont er.
Schließlich und zum Status junger Menschen als Opfer stellt der EGMR fest, dass ihre individuelle Situation unter einem „erheblichen Mangel an Klarheit leidet, der die Prüfung erschwert“, ob sie unter den Auswirkungen des Klimawandels leiden.
Es war am 27. September letzten Jahres, als eine öffentliche Anhörung stattfand, bei der die Richter den Klägern und den Vertretern der beklagten Länder zuhörten.
Bei dieser Anhörung betonte der Anwalt der jungen Leute „den Preis, den sie zahlen“ und für den Mangel an wirksamen Maßnahmen zur Bekämpfung des „Klimanotstands“ zahlen werden. An der Anhörung nahmen die sechs Kläger – Catarina, Martine, Sophia, Mariana und Andre – teil, die von ihren Familien begleitet wurden. „Dank ihrer Entschlossenheit und harten Arbeit ist dieser Fall heute hier“, bemerkte der Anwalt.
Der Vertreter der beklagten Länder nutzte seinerseits seinen Beitrag, um deutlich zu machen, dass „die Staaten die Ernsthaftigkeit des Kampfes gegen den Klimawandel vollkommen verstehen“, obwohl er den EGMR aufforderte, die Grundprinzipien des Schutzes der Menschenrechte zu respektieren System und seinen Auftrag nicht zu überschreiten, „unabhängig von der Art des Falles“.
Bei dieser Gelegenheit ergriff auch die Hochkommissarin des Europarates für Menschenrechte, Dunja Mijatovic, das Wort und betonte, dass „der mit der Umweltzerstörung verbundene Klimawandel verheerende Auswirkungen auf die Ausübung der Menschenrechte für uns alle hat, insbesondere aber.“ von Jugendlichen und Kindern.
„Es betrifft ihre körperliche und geistige Gesundheit, ihre bürgerlichen, politischen und sozialen Rechte sowie ihre Würde“, sagte Mijatovic und fügte hinzu, dass er es deshalb für „entscheidend“ halte, einen auf den Rechten der Kinder basierenden Ansatz zu verfolgen, um darauf zu reagieren Fragen zum Klimawandel.
In der Klage wurde behauptet, dass die Waldbrände, die seit 2017 jedes Jahr in Portugal auftreten, eine direkte Folge des Klimawandels seien und eine Gefahr für ihre Gesundheit darstellten.
Die sechs Jugendlichen gaben an, dass sie bereits unter veränderten Schlafgewohnheiten, Atemproblemen und Allergien litten, die sich durch den Temperaturanstieg verschlimmert hätten.
Darüber hinaus wiesen zwei der Jugendlichen darauf hin, dass der Klimawandel im Winter zu starken Stürmen führe und dass ihre Häuser, die in Lissabon am Meer liegen, dadurch in Gefahr seien.
Darüber hinaus gaben sie an, dass sie nicht nur aufgrund dieser Naturkatastrophen Angst verspürten, sondern auch aufgrund der Erwartung, ihr Leben in einer zunehmend feindlichen Klimaumgebung leben zu müssen.
All dies, so erklärten sie, würde eine Verletzung ihres Rechts auf Leben, der Achtung der Entwicklung des Privat- und Familienlebens sowie des Verbots von Misshandlung und Diskriminierung bedeuten. Dabei stützten sie sich auf die Europäische Menschenrechtskonvention, legten ihre Auslegung aber unter anderem auf das Pariser Abkommen von 2015 und die UN-Konvention über die Rechte des Kindes.
Was junge Menschen betrifft, sind die Mitgliedstaaten ihren internationalen Verpflichtungen nicht nachgekommen, da es an geeigneten Maßnahmen zur Begrenzung ihrer Gasemissionen zur Eindämmung steigender Temperaturen mangelt. Schließlich hat der EGMR ihre Argumente zurückgewiesen.