LAS PALMAS DE GRAN CANARIA, 24. Mai. (EUROPA PRESS) –
Das Ministerium für soziale Wohlfahrt, Gleichstellung, Jugend, Kinder und Familien ist über das Vizeministerium für soziale Wohlfahrt am 24. Mai erschienen, um die endgültige Schließung der Seniorenresidenz „Monte Blanco“ in Tafira Alta durchzuführen. in Las Palmas de Gran Canaria und erfüllen damit den Beschluss zur Einstellung der Tätigkeit vom 19. April 2023, der im September 2023 gerichtlich und im Mai 2024 verwaltungsrechtlich mit einer endgültigen Schließungsanordnung bestätigt wurde.
Um die Schließung mit allen Sicherheitsmaßnahmen durchzuführen, hatte das Vizeministerium für soziale Wohlfahrt die Anwesenheit von Mitgliedern des Generalkorps der kanarischen Polizei in Anspruch genommen, wie die Abteilung der Region in einer Erklärung mitteilt, in der sie angibt, dass die Akte vorliegt Das Verfahren zur Schließung der Residenz in Monte Blanco erfolgt nach der Durchführung verschiedener Maßnahmen durch den Inspektionsdienst des oben genannten Vizestaatsanwalts, bei denen festgestellt wurde, dass die Einrichtung „nicht den Mindestanforderungen“ entspricht, die in der Sozialgesetzgebung vorgesehen sind Dienstleistungen der Inseln.
Zu den „mehrfach festgestellten Mängeln“ zählen diejenigen im Zusammenhang mit der Nichteinhaltung der Sicherheitsbedingungen der Einrichtung, aufgrund derer die endgültige Einstellung der Tätigkeit angeordnet wurde.
Die Akte dieses Zentrums begann im Juni 2017, als der Inspektionsdienst einen Besuch durchführte und eine Reihe von Mängeln feststellte, die „in all dieser Zeit von den Managern der Einrichtung nicht behoben wurden, darunter auch das Fehlen einer barrierefreien Reiseroute, die mit der Öffentlichkeit kommuniziert.“ Straßen, unzureichende Breite von Fluren und Türen und Zugänglichkeitsbedingungen von Toiletten, wobei wir hinzufügen müssen, dass die Immobilie nicht den „Mindest“-Bewohnbarkeitsbedingungen entspricht.
Ebenso verfügte das Zentrum nicht über die notwendigen Toiletten, es verfügte nur über „zwei für 16 Benutzer“, so dass „das Mindestverhältnis von einer Toilette pro vier Benutzer nicht eingehalten wurde, es verfügte nicht über einfache Räume“, die für Wohnheime erforderlich sind für pflegebedürftige Senioren und „es gab nicht das „entsprechend qualifizierte Personal“ für die Pflege der Benutzer oder Ressourcen wie einen Mehrzweckraum, einen Rehabilitationsraum, eine Krankenstation und nach Geschlechtern differenzierte Gemeinschaftstoiletten.
Bei diesem Besuch wurde auch festgestellt, dass die Einrichtung nicht über eine kommunale Eröffnungsgenehmigung oder ein gleichwertiges mitgeteiltes Gesetz verfügte und keine Belegungsbescheinigung vorlag, wenn es sich um ein Wohnhaus handelte.
Aus all diesen Gründen waren die Verantwortlichen des Unternehmens verpflichtet, die festgestellten Mängel zu beheben, „ohne dies bisher getan zu haben“, weshalb die Schließungsakte vom Inspektions- und Registrierungsdienst der Zentren des Sozialministeriums initiiert wurde, der, erstellt nach einem erneuten Besuch der Anlage im Jahr 2022 einen neuen Bericht, in dem die „zahlreich festgestellten Verstöße“ festgehalten werden.
Insbesondere mangelte es an Ärzten, die obligatorische Leistungen erbringen könnten, wie beispielsweise einem Physiotherapeuten, einem Ergotherapeuten, einem Psychologen oder/und einem Sozialarbeiter, obwohl die Mehrheit der Nutzer Hilfe bei der Durchführung alltäglicher Handlungen benötigt und ein großer Teil von ihnen eine schwere Abhängigkeit aufweist.
Neben der Bestätigung, dass die Immobilie „nicht die erforderlichen Sicherheitsbedingungen“ für diese Art von Einrichtung erfüllt und über kein Brandmeldesystem verfügt, verfügen die Badezimmer „über keine Notruftasten und die Wohnung ist nicht für Menschen mit eingeschränkter Mobilität geeignet“. Mobilität, eine Voraussetzung für funktionale Häuser.
Daher wurde am 19. April 2023 die Schließungsanordnung aufgrund der bestehenden „mehrfachen Mängel“, insbesondere im Zusammenhang mit den Sicherheitsbedingungen der Einrichtung, erlassen, obwohl der Betroffene eine Verwaltungsklage gegen diese Maßnahme einreichte, ohne dass dies zur Folge hätte Abbruch der Maßnahme.
In diesem Sinne hat der Oberste Gerichtshof der Kanarischen Inseln (TSJC) am 5. Oktober 2023 ein Urteil erlassen, in dem er die Angemessenheit der vorsorglichen Schließungsmaßnahme als Reaktion auf die Interessen und die Gesundheit der Bewohner bestätigt.
In diesem Abschlussprozess entschied sich der Eigentümer dafür, den Namen der Einrichtung in „Josephine Social Association“ zu ändern, die privat ist und über keine mit einer öffentlichen Verwaltung vereinbarten Plätze verfügt.
Im Januar 2024 stattete die Staatsanwaltschaft der Provinz Las Palmas jedoch der Residenz einen Besuch ab, deren Protokoll unter anderem zu dem Schluss kommt, dass ihre Dokumentation „nur die einzige Änderung der Änderung der Bezeichnung Monte Blanco durch Josephine enthält“, Dies zeigt die Abfolge der letzteren in der von Monte Blanco erbrachten Tätigkeit und stellt daher eine Kontinuität der Monte Blanco-Residenz dar.
Im Bericht der Staatsanwaltschaft heißt es außerdem, dass es diesbezüglich in den letzten Jahren „keine Veränderungen“ gegeben habe, auch nicht in Bezug auf die Entwicklung von Wartungs- und/oder Reinigungsaufgaben oder -arbeiten, wie etwa Malerarbeiten oder den Austausch von Möbeln.
In Anwendung der geltenden Vorschriften und zur Gewährleistung des Schutzes der Nutzer dieser Einrichtung erließ das Sozialministerium am 13. November 2023 eine Anordnung, mit der die endgültige Schließungsmaßnahme bestätigt und eine Geldstrafe von 232.000 Euro gegen den Eigentümer verhängt wurde die Einrichtung.
Schließlich wurden die Familien der Nutzer vom Vizeministerium über den Inspektionsdienst des Zentrums „jederzeit“ über das durchgeführte Verfahren auf dem Laufenden gehalten, da Mitteilungen vom 22. Juni 2023, 11. März 2024 und 11. März 2024 verschickt wurden 7. Mai 2024, wo ihnen mitgeteilt wird, dass die Einrichtung geschlossen werden muss, da sie die gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsbedingungen nicht erfüllt, und sie aufgefordert werden, ihre ansässigen Familien „so schnell wie möglich“ umzusiedeln.
Sie geben an, die betroffenen Familien auch telefonisch kontaktiert zu haben, um ihnen Alternativen in legalen Privatunterkünften anzubieten, zu ähnlichen Kosten wie in Monte Blanco.