MERIDA, 20. Mai. (EUROPA PRESS) –
An diesem Montag veröffentlichte das Amtsblatt der Extremadura (DOE) ein Dekret zur Festlegung des Feiertagskalenders in der Autonomen Gemeinschaft Extremadura für das Jahr 2025.
Konkret handelt es sich bei den bezahlten und nicht erstattungsfähigen Arbeitsferien in Extremadura für das Jahr 2025 um den 1. Januar (Mittwoch): Neujahr; 6. Januar (Montag): Epiphanie des Herrn; 17. April (Donnerstag): Gründonnerstag; 18. April (Freitag): Karfreitag und 1. Mai (Donnerstag): Tag der Arbeit.
Auch am 15. August (Freitag) gibt es Feiertage: Mariä Himmelfahrt; 8. September (Montag): Extremadura-Tag; 12. Oktober (Sonntag): Nationalfeiertag Spaniens; 1. November (Samstag): Allerheiligen; 6. Dezember (Samstag): Tag der spanischen Verfassung; 8. Dezember (Montag): Unbefleckte Empfängnis und 25. Dezember (Donnerstag): Geburt des Herrn.
Die Junta de Extremadura erklärt in einer Pressemitteilung, dass Artikel 37.2 des konsolidierten Textes des Gesetzes über das Arbeitnehmerstatut, genehmigt durch das Königliche Gesetzesdekret 2/2015 vom 23. Oktober, vorsieht, dass Arbeitsurlaube bezahlt und nicht bezahlt werden. erstattungsfähig, darf vierzehn pro Jahr nicht überschreiten, davon zwei lokal, und die Geburt des Herrn, Neujahr, der 1. Mai, das Arbeitsfest, und der 12. Oktober, der Nationalfeiertag Spaniens, müssen als Feiertage respektiert werden.
Darüber hinaus können die Autonomen Gemeinschaften im Rahmen der jährlichen Grenze von vierzehn Feiertagen diejenigen Feiertage angeben, die traditionell ihre eigenen sind, und diese durch gesetzlich festgelegte nationale Feiertage und in jedem Fall diejenigen, die auf den Montag verlegt werden, ersetzen.
Er fügt hinzu, dass das Autonomiestatut der Autonomen Gemeinschaft Extremadura festlegt, dass der Tag der Extremadura der 8. September ist, sodass dieser Tag in der Region immer ein Feiertag ist.
Andererseits wird im Rahmen der im Arbeitnehmerstatut vorgesehenen Befugnis, nationale Feiertage, die auf einen Sonntag fallen, auf einen Montag zu übertragen, die Arbeitspause, die dem 12. Oktober entspricht, am Montag, dem 13., genossen, da dieser mit dem besagten Feiertag zusammenfällt Sonntag.
Es handelt sich außerdem um arbeitsfreie, bezahlte und nicht erstattungsfähige Tage mit dem Charakter lokaler Feiertage, zwei weitere Tage, die durch Beschluss der für Arbeit zuständigen Generaldirektion auf Vorschlag des zuständigen Gremiums jedes Gemeinderats festgelegt werden . Diese müssen ihre Vorschläge formulieren und bis zum 15. September 2024 einreichen.