MADRID, 29. April (EUROPA PRESS) –
Im Februar verzeichnete die Autonome Gemeinschaft Madrid ein Defizit von 0,23 % des BIP, was 683 Millionen Euro entspricht, verglichen mit dem Defizit von 416 Millionen Euro im gleichen Monat des Vorjahres, was den Daten zufolge 0,15 % des BIP entspricht aus dem Finanzministerium, veröffentlicht an diesem Montag.
Mit diesen Zahlen weist Madrid in absoluten Zahlen das dritthöchste Defizit aller Autonomen Gemeinschaften auf, hinter Andalusien (916 Millionen Euro) und Katalonien (690 Millionen) und vor der Valencianischen Gemeinschaft (653 Millionen).
Auf nationaler Ebene belief sich das Staatsdefizit im ersten Quartal des Jahres auf 667 Millionen Euro, was 0,04 % des BIP entspricht, 33 % weniger als das Defizit von 1.000 Millionen Euro im gleichen Zeitraum des Vorjahres.
Das Ministerium von María Jesús Montero betont, dass die Entwicklung bis März zeigt, dass das Staatsdefizit den „Abwärtstrend“ fortsetzt, der im Jahr 2021 begann und sich in den Jahren 2022 und 2023 als Folge der Verbesserung der Wirtschaftstätigkeit und der Beschäftigung fortsetzte.
Ebenso hat das Finanzministerium an diesem Montag auch Daten zum konsolidierten öffentlichen Defizit der Zentralverwaltung, der Autonomen Gemeinschaften und der Sozialversicherung veröffentlicht, in diesem Fall bis zum Monat Februar, das bei 0,78 % des BIP liegt, also bei 12.031 Millionen Euro. 17,5 % mehr als im Vorjahreszeitraum.
Die Entwicklung des Staatsdefizits ist auf einen Anstieg der Einnahmen um 1,3 % auf 61.904 Millionen zurückzuführen, während die Ausgaben um 0,7 % auf 62.571 Millionen gestiegen sind.
Konkret belaufen sich die nichtfinanziellen Mittel auf 61.904 Millionen, was einem Anstieg von 1,3 % im Vergleich zum gleichen Zeitraum im Jahr 2023 entspricht. Die Steuern belaufen sich auf 53.896 Millionen, etwas mehr als 87 % der Gesamtmittel, und steigen im Vergleich zu März 2023 um 7 %.
Diese Entwicklung ist hauptsächlich auf den Anstieg der Einnahmen aus der Einkommensteuer um 16,6 % auf 16.131 Millionen zurückzuführen, was 29,9 % der Gesamtsteuern entspricht.
Auch die Erhebung der Stromsteuer ist um 103 Millionen auf 152 Millionen gestiegen, was hauptsächlich auf die Erholung des Steuersatzes seit dem 1. Januar des laufenden Jahres auf 2,5 % zurückzuführen ist, verglichen mit den 0,5 %, die im ersten Quartal 2023 zur Bewältigung angewendet wurden die Energiekrise.
Bei der Mehrwertsteuer betrug der Anstieg von 775 Millionen auf 27.585 Millionen, also 2,9 % mehr, und wird auch durch die Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes auf Strom auf 10 % in den ersten beiden Monaten des Jahres bestimmt Ab dem 1. März beträgt der Mehrwertsteuersatz auf Gas und innergemeinschaftliche Lieferungen, Importe und Erwerbe von Erdgas, Briketts und Pellets aus Biomasse sowie Holz für Brennholz 21 %, während im gleichen Zeitraum des Jahres 2023 der Satz gilt angewendet wurde, betrug 5 %. Auch die Steuer auf den Wert der Stromerzeugung (IVPEE) wurde reaktiviert.
Andererseits liegt die Steuer auf Einwegkunststoffverpackungen bei 105 Millionen, während sie im Jahr 2023, dem Jahr ihres Inkrafttretens, bei 83 Millionen lag.
Die laufenden Steuern auf Einkommen und Vermögen belaufen sich ihrerseits auf 19.010 Millionen, ein Wert, der 15,8 % über dem der ersten drei Monate des Jahres 2023 liegt. Davon entfallen 843 Millionen auf das vorübergehende Pfandrecht von Kreditinstituten und Finanzkreditinstituten.
Auf der Ausgabenseite beliefen sich die nichtfinanziellen Arbeitsplätze des Staates auf 62.571 Millionen, ein Wert, der 0,7 % höher ist als in den ersten drei Monaten des Jahres 2023.
Der volumenstärkste Posten sind Transfers zwischen öffentlichen Verwaltungen, die rund 60 % der gesamten nichtfinanziellen Arbeitsplätze ausmachen. Konkret beliefen sie sich in den ersten drei Monaten des Jahres auf 37.842 Millionen, 0,6 % mehr als im Vorjahr. Einerseits hat die Regionalverwaltung 22.189 Millionen erhalten.
Von den gesamten Überweisungen entfallen 20.590 Millionen auf das Finanzierungssystem, davon sind 19.973 Millionen Abschlagszahlungen und der Rest entspricht dem Vorschuss der Mittel des Finanzierungssystems. Im Gegenzug haben die Sozialversicherungsfonds 7.560 Millionen erhalten, 53,6 % mehr als im Jahr 2023, wovon 7.537 Millionen dem Sozialversicherungssystem zugewiesen wurden.
Was die Verwaltungen insgesamt betrifft, so war im Februar 2024 die Zentralverwaltung für den größten Teil des Defizits verantwortlich, da es sich auf 8.445 Millionen belief, was 0,55 % des BIP entspricht. Dieses Ergebnis ist ohne Berücksichtigung der Finanzhilfen um 3,2 % höher als im Zeitraum 2023 mit 8.185 Millionen.
Die Regionalverwaltung ihrerseits verzeichnete Ende Februar 2024 ein Defizit von 3.646 Millionen, was 0,24 % des BIP entspricht und damit über den 0,09 % im gleichen Zeitraum des Jahres 2023 liegt. Dieses Ergebnis ist auf einen Anstieg zurückzuführen Die Ausgaben betragen 6,9 %, während sich die Einnahmen im Vergleich zum Februar 2023 kaum verändern.
Die Sozialversicherungen ihrerseits verzeichneten Ende Februar 2024 einen Überschuss von 56 Millionen, während sie im gleichen Zeitraum des Jahres 2023 ein Defizit von 782 Millionen verzeichneten. Es ist ein Wachstum der Einnahmen von 10,1 % zu beobachten, das das der Ausgaben um 2,7 Prozentpunkte übersteigt und bei 7,4 % liegt.