MADRID, 19. März (EUROPA PRESS) –
Die Regierung hat die Autonome Gemeinschaft Madrid aufgefordert, „die Unstimmigkeiten“ in den von der Regierung von Isabel Díaz Ayuso im Dezember 2023 genehmigten Änderungen des Trans-Gesetzes zu beseitigen, um „eine Einigung zu erzielen, die die Einreichung einer Verfassungswidrigkeitsbeschwerde im Voraus vermeidet“. des Verfassungsgerichts durch den Staat“.
Wie Quellen des Ministeriums für Territorialpolitik und demokratisches Gedächtnis Europa Press mitteilten, hat die Exekutive „Diskrepanzen“ bei den Änderungen zweier autonomer Gesetze festgestellt: beim Gesetz über Identität und Ausdruck von Geschlecht und sozialer Gleichheit sowie Nichtdiskriminierung und beim Gesetz umfassenden Schutz vor LGBTI-Phobie und Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung und Identität.
Konkret hat die Abteilung unter der Leitung von Ángel Víctor Torres die Autonome Gemeinschaft Madrid aufgefordert, vorherige Verhandlungen über die Bilaterale Kommission aufzunehmen, und zwar über die in Artikel 33.2 des Organgesetzes des Verfassungsgerichts vorgesehenen Mittel.
Die Frist für Vorverhandlungen beträgt sechs Monate. Kommt es zu keiner Einigung, wird Verfassungsbeschwerde eingelegt.
In Bezug auf die Änderung des Gesetzes zum umfassenden Schutz vor LGBTI-Phobie und Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung und Identität ist die Exekutive der Ansicht, dass sie „Transsexualität pathologisiert und medizinische Vormundschaft einführt“. „Artikel 14 vermittelt den Gedanken, dass Transsexualität bei Minderjährigen eine Pathologie darstellt und legt als ‚notwendige Voraussetzung‘ die Unterstützung durch psychiatrische Fachkräfte und deren Aufrechterhaltung während der gesamten Behandlung fest“, betont die Regierung.
Sie fügt außerdem hinzu, dass für den Fall, dass der Minderjährige an einer Krankheit leide, ein positives ärztliches Gutachten vor Beginn einer Hormonbehandlung unerlässlich sei.
Es unterscheidet sich auch in den Abschnitten 15 und 17 des Gesetzes, in denen es heißt, dass die Rechte zur Nutzung von Räumen durch Trans-Menschen „unbeschadet der Rechte und der Privatsphäre anderer Nutzer, insbesondere von Frauen, Mädchen oder Jungen“, festgelegt werden. Konkret heißt es, es beziehe sich auf die geschlechtsspezifische Nutzung von Gemeinschaftsräumen (in Jugendzentren, betreuten Wohnanlagen, Seniorenresidenzen). In diesem Sinne ist die Exekutive der Ansicht, dass sie gegen Artikel 14 der Verfassung verstößt, indem sie „den Gleichheitsgrundsatz untergräbt. Es handelt sich um eine diskriminierende Verwendung der Sprache.“
Ebenso weist die Regierung darauf hin, dass das Landesrecht aversive Therapien oder Konversionstherapien ausdrücklich verbietet, selbst wenn sie die Zustimmung der betroffenen Person oder ihres gesetzlichen Vertreters haben. In diesem Fall erklärt er, dass die Änderung des Ayuso-Gesetzes hinzufügt, „ohne dass psychologische Beratung als diskriminierend oder im Widerspruch zur Freiheit der beurteilten Person angesehen wird“.
Schließlich ist die Regierung in Bezug auf das Gesetz über Geschlechtsidentität und -ausdruck sowie soziale Gleichheit und Nichtdiskriminierung der Ansicht, dass die Änderung „Verbänden, Körperschaften und Organisationen, die LGTBI-Gruppen vertreten, die Legitimität verweigert, sich als Beschuldigte zu präsentieren oder Opfer in Prozessen strafrechtlicher oder verwaltungsrechtlicher Sanktionen zu vertreten.“ „.
„Dieser Artikel verstößt gegen Artikel 149 der Verfassung, der dem Staat die ausschließliche Zuständigkeit in Verfahrensangelegenheiten zuweist und kein Verfahren differenziert“, schließt er.