LOGROÑO, 13. April (EUROPA PRESS) –
Am kommenden Montag, dem 15. April, eröffnet der Stadtrat von Logroño die Frist für den Erwerb von Büchern und Lehrmaterialien für Schüler des zweiten Zyklus der frühkindlichen Bildung, der dem Studienjahr 2024-2025 entspricht.
Wie der Stadtrat von Logroño mitteilt, können die Antragsformulare von der städtischen Website (www.logroño.es) heruntergeladen oder beim Informationsdienst 010 des Stadtrats von Logroño abgeholt werden.
Die Durchführung der Hilfe basiert auf einem in Buchhandlungen einlösbaren Gutschein, der die Beträge dem Stadtrat von Logroño in Rechnung stellt.
Die Höhe der Hilfe liegt zwischen siebzig und einhundert Euro. Das für diese Zuschüsse vorgesehene Budget beläuft sich auf 91.500 Euro, wie der Konzern mitteilt.
Anträge werden zusammen mit den erforderlichen Unterlagen über die Website der Gemeinde oder beim Informationsdienst 010 des Stadtrats von Logroño eingereicht.
Die Zeit für die Antragstellung beim Informationsdienst 010 ist von 9:00 bis 14:00 Uhr und von 17:00 bis 19:00 Uhr. Die Frist zur Einreichung von Anträgen wird bis zum 6. Mai verlängert.
Um Hilfe zu beantragen, muss die gesamte Familie am Ende der Antragsfrist in der Gemeinde Logroño registriert sein (Minderjährige in Pflegefamilien sind von dieser Anforderung ausgenommen).
Dass der Minderjährige im Studienjahr 2024/2025 im zweiten Zyklus der frühkindlichen Bildung in Bildungszentren eingeschrieben ist, die mit öffentlichen Mitteln in der Region Logroño unterstützt werden.
Keine Hilfen oder Subventionen mit einem ähnlichen Zweck von anderen öffentlichen oder privaten Institutionen und Organisationen in Anspruch nehmen.
Legen Sie dem Antrag die in den Regelwerken geforderten Unterlagen bei.
Sie dürfen kein Schuldner der Stadtkasse sein, bevor der vorläufige Vergabevorschlag an die Bewertungskommission übermittelt wird.
Das Pro-Kopf-Einkommen der Familiengemeinschaft darf 10.000,00 Euro nicht überschreiten. Das gesamte wirtschaftliche Einkommen der Familieneinheit, das bei der staatlichen Steuerbehörde beantragt wird, bezieht sich auf das Jahr 2022.
Weitere Informationen und Zugang zu den kompletten Stützpunkten finden Sie auf der städtischen Website www.logroño.es.