MADRID, 7. Mai. (EUROPA PRESS) –

Der Oberste Gerichtshof (TS) hat zugestimmt, die Ernennung von Dolores Delgado zur Staatsanwältin der Staatsanwaltschaft für Menschenrechte und demokratisches Gedächtnis aufzuheben.

Die Vierte Sektion der Verwaltungsstreitkammer hat diese Entscheidung nach Prüfung der Ressourcen der Vereinigung der Staatsanwälte (AF), der Berufs- und Unabhängigen Vereinigung der Staatsanwälte (APIF) und des Anti-Drogen-Staatsanwalts Luis Ibáñez – Kandidat für die Position – angenommen. – gegen die Ernennung von Delgado zum Leiter von Democratic Memory.

In den drei Berufungsverfahren wurde der Oberste Gerichtshof aufgefordert, diese Ernennung für nichtig zu erklären und die Klagen auf die Zeit vor Delgados Ernennung zurückzustellen.

Die Unterzeichner behaupteten, dass die Entscheidung ungültig sei, weil García Ortiz dem Finanzrat nicht die Möglichkeit gegeben habe, zu prüfen, ob die Entscheidung auf Unvereinbarkeit zurückzuführen sei, da sein Partner – der ehemalige Richter des Nationalgerichts Baltasar Garzón – eine Stiftung leitet, die sich diesem Thema widmet die Verteidigung der Menschenrechte.

Der Leiter des Staatsministeriums schlug vor, Delgado zu ernennen, obwohl er nur die Stimmen eines Mitglieds der Union Progressista de Fiscals (UPF) – der er und sie angehörten – und der beiden geborenen Mitglieder erhielt. Das andere Mitglied der UPF unterstützte einen anderen Kandidaten. Es muss jedoch berücksichtigt werden, dass der Finanzrat ein beratendes Gremium ist und der Generalstaatsanwalt das letzte Wort hat. Schließlich ernannte die Zentralregierung am 13. Juni Delgado.

Der Oberste Gerichtshof hat die Ernennung fast einen Monat nach der Urteilsvollstreckung durch den Ministerrat annulliert, mit der das Gericht selbst im vergangenen November die Annullierung der Beförderung von Delgado in die höchste Kategorie als Staatsanwalt des Militärgerichtshofs des Obersten Gerichtshofs angeordnet hatte in dem Verständnis, dass es sich um einen „Machtmissbrauch“ seitens des Generalstaatsanwalts handelte.