ZARAGOZA, 13. Mai. (EUROPA PRESS) –
Der erste Vizepräsident der Regierung von Aragonien, Alejandro Nolasco, behauptete an diesem Montag in Saragossa „Rechtssicherheit und Kontrolle der Legalität“ bei der Eröffnung des Registers für digitales Eigentum.
Die Eigentums-, Handels- und Immobilienregister wurden nach Inkrafttreten des Gesetzes 11/2023 vom 8. Mai über die Digitalisierung von Registerhandlungen an diesem Montag für die Öffentlichkeit geöffnet. An der offiziellen Gedenkfeier dieser Veranstaltung, die in der Stiftung San Valero stattfand und vom Dekanat der Standesbeamten von Aragonien organisiert wurde, nahmen neben dem ersten Vizepräsidenten Alejandro Nolasco auch der Minister für Präsidialamt, Inneres und Kultur teil, Tomasa Hernández und die Generaldirektorin der Justiz, Esmeralda Pastor.
Nolasco hat zum Ausdruck gebracht, dass „Innovation, Rechtssicherheit und Kontrolle der Legalität“ die Maximen sind, die jedes Handeln der Gruppe der Registrare bestimmen. Er hat es als eine „neue Ära“ definiert, immer unter dem „gleichen Fahrplan, der sich darauf konzentriert, den Bürgern den besten Service zu bieten und Ethik und berufliche Würde zu gewährleisten“.
Er hat sich auf den umgangssprachlich „Was ist mit meinem?“ genannten Dienst bezogen, der „Konsultationen über den Stand der Verfahren ermöglicht, sodass der Bürger jederzeit weiß, in welchem genauen Prozess oder Verfahren sich sein Antrag auf Verwaltung befindet“. „Dazu kommt die Videounterstützung bei der persönlichen Beratung und der elektronische Zugang zu allen Registrierungsdiensten und -verfahren für die Nutzer“, fuhr er fort.
Nolasco hat erklärt, dass diese Digitalisierung „Transparenz und Interoperabilität gewährleistet, ohne dabei die persönliche Aufmerksamkeit für die Aufzeichnungen außer Acht zu lassen“. Aus all diesen Gründen hielt er die Anwesenheit der Regierung von Aragonien bei dieser Veranstaltung für „grundlegend“, um „die Bedeutung der Digitalisierung eines grundlegenden Bereichs der Justiz wie der durch die Akten gebotenen Rechtssicherheit für die gesamte Gesellschaft zum Ausdruck zu bringen“. „
Ebenso erinnerte er daran, dass das Standesamt bis Ende dieses Jahres durch die Einführung von DICIREG ebenfalls elektronisch werden wird, was einen „Umstieg von physischen Dokumenten auf elektronische Dateien“ bedeutet. Jede Person verfügt ab dem Zeitpunkt ihrer ersten Registrierung über einen individuellen Eintrag, so dass „auf einer einzigen Seite alle Informationen zu finden sind, die das Standesamt über jede Person veröffentlicht“.