Das Gericht von Quebec lehnte am vergangenen Freitag den Berufungsantrag der Stadt Val-David ab, die sich weigerte, das gesamte Land zu enteignen, um ihren Eigentümer zu entschädigen, dessen Spa-Projekt nach dem Bau einer Schule in der Nähe unmöglich geworden war.

Diese juristische Saga beschäftigt seit mehreren Jahren die Stadt Val-David und die Eigentümerin des Geländes des ehemaligen Hotels La Sapinière, Diane Beaudry. Letzterer erwarb das Grundstück im Jahr 2014.

Eine erste Phase von Frau Beaudrys Projekt bestand darin, ein Resort mit Spa zu schaffen, in einer zweiten Phase wurde dann der Bau von 72 kurzfristigen Mietwohnungen vorgeschlagen.

Eine kalte Dusche für Frau Beaudry, als die Gemeinde Val-David im Januar 2021 einen Enteignungsbescheid für einen Teil des Geländes erließ, mit dem Ziel, dort eine Schule zu errichten.

Allerdings plante Diane Beaudry, an diesem Ort die zweite Phase ihres Projekts umzusetzen, nämlich den Bau kleiner Häuser und die Entwicklung von Outdoor-Aktivitäten.

„Die Enteignung hat insbesondere zur Folge, dass ein Teil des Tennisplatzes abgetrennt wird, und hat außerdem zur Folge, dass dem Gelände mehrere Attraktionen entzogen werden, darunter auch diejenigen, die sich auf Outdoor-Aktivitäten beziehen“, heißt es in dem 18-seitigen Urteil.

Die Ankündigung des Baus dieser Schule durch die Gemeinde hätte das Ende ihres Projekts beschleunigt.

„Die unmittelbare Umgebung des verbleibenden Teils des Grundstücks wird durch die Enteignung so stark verändert, dass es nicht mehr ordnungsgemäß für den Betrieb eines Kurortes genutzt werden kann“, schlussfolgert das Gericht von Quebec in seinem Urteil.

Dabei bot die Stadt Val-David daraufhin an, auf dem Teil des Geländes, der nicht unter den Enteignungsbescheid fiel, ein „kleineres“ Spa zu errichten.

Diane Beaudry lehnte den Vorschlag der Stadt ab und forderte die Enteignung des gesamten Geländes, um eine angemessene Entschädigung für die erlittenen Verluste zu erhalten. Ein Antrag, dem das Gericht stattgegeben hatte, gegen den die Gemeinde jedoch Berufung eingelegt hatte.

Schließlich entschied das Gericht von Quebec am vergangenen Freitag zugunsten des Unternehmers und ordnete die vollständige Enteignung des Geländes durch die Stadt an. Er weist auch darauf hin, dass die Rentabilität von Frau Beaudrys Projekt von der „Synergie zwischen den verschiedenen Merkmalen und der Entwicklung des Standorts als Ganzes“ abhänge.

„[Frau Beaudry] hat es geschafft zu zeigen, dass sie sich in einer Situation befindet, in der sie nur durch eine vollständige Enteignung angemessen entschädigt werden kann. »