Ein Mann aus Manitoba, der sich des sexuellen Übergriffs auf eine betrunkene Frau in den Residenzen der Universität von Quebec in Montreal (UQAM) schuldig gemacht hat, wurde am Montag schließlich zu 15 Monaten Haft verurteilt. Allerdings verließ er das Gerichtsgebäude von Montreal als freier Mann. Der Abschluss einer kafkaesken Rechtssaga.

Haroun Cheikh Sidiya griff eines Nachts im September 2018 ein sehr verletzliches Opfer an. Die 34-jährige Einwohnerin von Winnipeg gab sich als barmherzige Samariterin in den UQAM-Wohnheimen in der Saint-Urbain Street aus, um eine Studentin anzugreifen, die ihr Zimmer suchte.

Der Angreifer bot ihr freundlicherweise an, sie nach Hause zu bringen. Stattdessen griff er sie im Treppenhaus sexuell an. Das Opfer hatte ihm jedoch mehrmals „Nein“ gesagt. Dem Studenten gelang schließlich die Flucht und er versteckte sich mit einem Freund in einem Badezimmer. Währenddessen durchkämmte Haroun Cheikh Sidiya den Boden, offensichtlich auf der Suche nach dem Opfer.

Bei der Verhandlung sagte der Mann, er fühle sich vor dem Kläger „verletzlich“. Dennoch war er einen Fuß größer als sie. Er beschuldigte sie sogar, die sexuellen Berührungen initiiert zu haben. Eine „unglaubwürdige“ Version, so der Richter.

Seit dem Schuldspruch sind fast zwei Jahre vergangen. Eine extrem lange Verzögerung. Haroun Cheikh Sidiya wurde wenige Tage nach der Urteilsverkündung in Winnipeg wegen Nichteinhaltung von Auflagen und sexuellem Kontakt mit einer Minderjährigen festgenommen. Er blieb etwa zehn Monate lang inhaftiert.

Die Angelegenheit geriet dann in die Schwebe. Kurioserweise war es unmöglich, ihn von Winnipeg nach Montreal zu verlegen. Die Behörden von Manitoba weigerten sich, den Anordnungen der Richter in Quebec Folge zu leisten. Eine ungewöhnliche Situation. Außerdem war es schwierig, den Täter per Videokonferenz zu sehen, da Manitoba eine andere technologische Plattform nutzt.

In einer surrealen Anhörung im Juli 2023 stellte Haroun Cheikh Sidiya die „Gerichtsbarkeit“ Quebecs in Frage und schwieg während einer Anhörung. Der Täter weigerte sich sogar, auf dem Bildschirm zu erscheinen. Ein Gefängnisbeamter sprach für ihn.

Die Strafanzeigen in Manitoba wurden schließlich fallen gelassen. Am Montagmorgen war Haroun Cheikh Sidiya persönlich in Montreal vor Richter Salvatore Mascia. Anschließend legten die Anwälte einen gemeinsamen Vorschlag einer 15-monatigen Haft vor. Tatsächlich hatte er seine Strafe unter Berücksichtigung der in diesem und jenem Fall in Manitoba verbüßten Sicherungsverwahrung jedoch bereits verbüßt.

Haroun Cheikh Sidiya muss jedoch mit einer dreijährigen Bewährungsstrafe rechnen und wird für 20 Jahre im Register der Sexualstraftäter eingetragen.