Das Fahrrad ist für Tausende von Menschen zu einem unverzichtbaren Fortbewegungsmittel geworden. Vor allem in den Städten. Bei vielen Gelegenheiten nehmen Eltern ihre Kinder auf den entsprechenden zugelassenen Sitzplätzen mit. Die DGT weist die Fahrer dieser Fahrzeuge jedoch darauf hin, dass ein Minderjähriger unter keinen Umständen einen anderen auf einem Fahrrad transportieren darf. Das heißt, nur Personen über 18 Jahren können Kinder mitnehmen. Natürlich nur für Kinder bis sieben Jahre. Ab diesem Alter müssen Kinder auf ein eigenes Reittier steigen.
Das Bußgeld für das falsche Tragen eines Kindes beträgt 100 Euro. „Auf Fahrrädern darf nur ein Beifahrer bis 7 Jahre auf einem zugelassenen Zusatzsitz befördert werden, sofern der Fahrer volljährig ist“, so die DGT. Die Strafe kann bis zu 300 Euro betragen, wenn der Beifahrer auch keinen Helm trägt, eine Aktion, die mit 200 Euro Bußgeld verbunden ist.
Der Sitz zum Tragen von Kindern muss seinerseits Armlehnen, Fußstützen, einen Sicherheitsgurt, die erforderlichen Gurte und eine Rückenlehne haben, die hoch genug ist, um den Kopf zu stützen.
Handy, nicht
Es ist absolut verboten, das Mobiltelefon während des Fahrradfahrens zu benutzen. An Receiver oder Soundplayer angeschlossene Kopfhörer sind ebenfalls verboten. Verwenden Sie das Mobiltelefon oder Kopfhörer: 200 €
Fußgänger Priorität
Radfahrer müssen auch vor einem ordnungsgemäß markierten Zebrastreifen und beim Abbiegen auf eine andere Straße und Fußgängern, die diese überqueren, Vorrang haben, auch wenn kein Zebrastreifen vorhanden ist. Nichteinhaltung des Vorrangs des Fußgängerüberwegs: 200 €.
Fußgängerüberwege
Auch Radfahrer sollten beim Überqueren eines Zebrastreifens aufpassen. Sie müssen vom Fahrrad absteigen und zu Fuß überqueren. «Um einen Fussgängerstreifen zu überqueren, muss man zwingend vom Velo absteigen und zu Fuss überqueren. Das Überqueren eines Fußgängerüberwegs ohne Absteigen hat eine Strafe von 200 Euro zur Folge“, betont die DGT.
an der Schulter
Auf der Straße müssen Radfahrer den Seitenstreifen zu ihrer Rechten benutzen, falls vorhanden, um zu zirkulieren. Sie können es nur bei längeren Abfahrten unter sicheren Bedingungen verlassen. Besetzen Sie die Straße, wenn es möglich ist, auf dem Seitenstreifen zu fahren: 200 €.
Alkohol
Ja, die maximale Blutalkoholkonzentration für Autofahrer im Allgemeinen (0,5 g/l Alkohol im Blut oder Alkohol im Atem von mehr als 0,25 Milligramm pro Liter) betrifft auch Radfahrer. Sie müssen sich wie andere Fahrer auch einem Alkoholtest unterziehen, wenn dies von einem Agenten verlangt wird. Positiver Alkoholtest: 500 €–1.000 € (je nach Rate und Rückfall).
Nacht Lichter
Bei Nachtfahrten, in Unterführungen oder durch Tunnels müssen Radfahrer vorne und hinten Licht anhaben, um sehen und gesehen werden zu können. Das Nichttragen von Licht kann in diesen Fällen zu einem Bußgeld von 200 Euro führen.
Radweg
Aus Sicherheitsgründen wird in der Stadt und auf der Straße immer empfohlen – nicht vorgeschrieben – auf den Radwegen zu fahren, wann immer sie verfügbar sind.
Gruppen in Kreisverkehren
An Kreisverkehren sowie an anderen Kreuzungen, wenn der erste Radfahrer bereits eingefahren ist, genießen Radfahrer in der Gruppe Vorrang – alle von vorne bis hinten.
den Marsch starten
Vor Beginn des Marsches müssen alle Radfahrer – wie die übrigen Fahrer – die Straße, auf die sie sich einreihen, beobachten und sicherstellen, dass keine anderen Fahrzeuge in der Nähe fahren oder dass sie so weit entfernt sind, dass keine Gefahr besteht, loszufahren den Start und signalisieren das Manöver. Gefährliches Betreten: 200 € Bußgeld.
Respektieren Sie die Signale
Ampelsignale, wie vertikale (Halten, Vorfahrt gewähren, begrenzte Geschwindigkeit…), gelten für alle Fahrer, einschließlich Radfahrer. Überspringen einer Ampel: 150-500 €.
Signalmanöver
Neben dem Einordnen in den Verkehr ist es mit dem Fahrrad auch vorgeschrieben, andere Manöver wie Abbiegen, Richtungs- und Spurwechsel zu signalisieren. Signale können sowohl mit dem rechten Arm, horizontal auf Schulterhöhe gestreckt, als auch mit dem linken Arm, angewinkelt, gegeben werden. Nichtsignalisierung eines Manövers: 200 €
Bremse warnen
Der Radfahrer kann einen plötzlichen Stopp erkennen, indem er den Arm mit kurzen und schnellen Bewegungen abwechselnd auf und ab bewegt. Dies ist ein empfehlenswertes Signal, um ein Überholen zu vermeiden, auf keinen Fall jedoch zwingend, da es ein sehr schnelles Loslassen des Lenkers erfordert.
reflektierend
Wenn es vorgeschrieben ist, das Licht einzuschalten, müssen sie außerdem eine reflektierende Kleidung tragen, damit andere Fahrer sie aus 150 Metern Entfernung erkennen können. Rund ohne Reflektoren: 80 €
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