Die Kommunen haben ab dem Tag nach der Veröffentlichung im DOGV 30 Tage Zeit, um Schadensschätzungen vorzulegen

VALENCIA, 14. April (EUROPA-PRESSE) –

Der Rat einigte sich an diesem Freitag auf die notwendigen Maßnahmen zur Linderung der Auswirkungen des am 23. März erklärten schweren Waldbrandes, der die Gemeinden La Font de la Reina, Montant, Montanejos, La Pobla d’Arenós und Vilanova de Viver von Castellón betraf, und Dafür wird ein Notfallbüro eingerichtet, um die Hilfe zu beschleunigen.

Daher haben die Stadträte der betroffenen Gebiete ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Vereinbarung im Amtsblatt der Generalitat Valenciana (DOGV) eine Frist von 30 Tagen, um Schätzungen der Schäden an Infrastruktur und öffentlichem Eigentum vorzulegen Schäden, die möglicherweise an landwirtschaftlichen Einrichtungen und Infrastrukturen oder anderen Wirtschaftszweigen als der Forstwirtschaft erlitten wurden.

Sie können auch mögliche Schäden an beweglichen und unbeweglichen Sachen natürlicher oder juristischer Personen darlegen, die nicht durch das Versicherungssystem gedeckt waren; sowie ggf. die außerordentlichen Aufwendungen, die aufgrund des Waldbrandes dringend anfallen mussten, einschließlich der entsprechenden Dokumentation.

Das Ministerium für Justiz, Inneres und öffentliche Verwaltung hat seinerseits der Einrichtung eines einzigen Post-Notfallbüros für umfassende Notfallmaßnahmen zugestimmt. Dieses Büro wird es den betroffenen Kommunen ermöglichen, Hilfsanträge der verschiedenen Verwaltungen zu bearbeiten.

Die valencianische Agentur für Sicherheit und Notfallmaßnahmen und das Landwirtschaftsministerium werden alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um die durch dieses Feuer verursachten Not- und Nachnotsituationen zu bewältigen, indem sie ihre eigenen Mittel in Auftrag geben und das Verwaltungsverfahren für einleiten Stellenbesetzung von Beamten wegen Häufung von Aufgaben.

Zu diesem Thema hat die Vizepräsidentin und Sprecherin Aitana Mas betont, dass das Ziel aller Maßnahmen darin besteht, dass „alle vom Waldbrand betroffenen Gebiete so schnell wie möglich zur Normalität zurückkehren können“, bezieht sich auf dieses Abkommen.

Die von der lokalen Körperschaft eingereichten Anträge werden vom Postemergencia Single Office bewertet, das für die Erstellung einer wirtschaftlichen Schätzung verantwortlich ist, die der interministeriellen Kommission zur anschließenden Genehmigung durch den Rat vorgelegt wird. Darüber hinaus kann die Durchführung der entsprechenden Maßnahmen im Direktinvestitionsverfahren oder im Direktkonzessionsverfahren erfolgen.

UMFASSENDER REAKTIVIERUNGSPLAN

Der Rat wird in Abstimmung mit den in den betroffenen Gebieten vertretenen Institutionen und lokalen Akteuren einen umfassenden Plan für die sozioökonomische Reaktivierung der betroffenen Regionen, die ebenfalls von den Auswirkungen der Entvölkerung betroffen sind, ausarbeiten.

Dieser Plan wird direkte Beihilfen an Kommunen, subventionierte Finanzlinien oder außerordentliche Beschäftigungspläne umfassen. Es wird auch Maßnahmen zur Behebung der durch die Brände verursachten Schäden und zur Wald- und Umweltsanierungsphase der verbrannten Gemeinden ergreifen.