MADRID, 10. Dic. (EUROPA PRESS) –

Die in der Vereinbarung vereinbarten Gehälter stiegen bis November im Durchschnitt um 3,49 %, ein höherer Wert als im Oktober (3,46 %) und fast drei Zehntel mehr als der vorgezogene Verbraucherpreisindex für November, dessen Jahresrate bei 3,2 % lag. nach Angaben von Europa Press aus der Tarifstatistik des Ministeriums für Arbeit und Sozialwirtschaft.

Die endgültigen Inflationsdaten für den Monat November müssen jedoch am kommenden Donnerstag, dem 14. Dezember, noch vom Nationalen Statistikinstitut (INE) bestätigt werden.

Die durchschnittliche Gehaltserhöhung, die in den bis November registrierten Vereinbarungen enthalten war (3,49 %), hat auch den Abstand zu den von CCOO, UGT, CEOE und Cepyme in der AENC festgelegten Richtlinien verkürzt, da sie fast nur zehn Zehntel von der Gehaltserhöhung entfernt ist 4 % werden von Sozialagenten für dieses Jahr empfohlen.

Konkret werden in dieser Vereinbarung Gehaltserhöhungen von 4 % im Jahr 2023 und 3 % für die Jahre 2024 und 2025 empfohlen, mit einer Gehaltsüberprüfungsklausel, die im Falle einer Abweichung von der Inflation zusätzliche Erhöhungen von bis zu 1 % für jedes der Jahre bedeuten könnte des Abkommens (2023-2025).

Die meisten der bis November in der Arbeitsstatistik registrierten Vereinbarungen wurden in den Vorjahren unterzeichnet, obwohl sie im Jahr 2023 in Kraft treten.

Konkret wurden in den ersten elf Monaten des Jahres insgesamt 3.385 Tarifverträge mit wirtschaftlicher Wirkung im Jahr 2023 registriert, von denen in diesem Jahr nur 1.041 unterzeichnet wurden, mit einer durchschnittlichen Gehaltserhöhung von 4,14 %. Die restlichen 2.344 Vereinbarungen wurden in den Vorjahren unterzeichnet und sehen eine durchschnittliche Gehaltserhöhung von fast einem Punkt niedriger vor, nämlich 3,16 %.

Die insgesamt 3.385 bis November registrierten Vereinbarungen boten Schutz für mehr als 10,5 Millionen Arbeitnehmer.

Laut Labour-Statistik enthalten die meisten der bis November registrierten Verträge keine Gehaltsanpassungsklausel, um Kaufkraftverluste zu vermeiden. Konkret enthielten von den 3.385 gezählten Verträgen nur 14,8 % (501) eine Gehaltsgarantieklausel und von ihnen erwägen 336 eine rückwirkende Anwendung.

Die Vereinbarungen, die eine Überprüfungsklausel enthalten, betreffen 2,5 Millionen der etwas mehr als 10,5 Millionen Arbeitnehmer, die von den bis November registrierten Vereinbarungen erfasst wurden, was 24,2 % der Gesamtzahl entspricht.

Daher fehlen den meisten Arbeitnehmern Schutzklauseln in ihren Tarifverträgen. Die Zahl der durch dieses Instrument geschützten Arbeitnehmer ist im Vergleich zum Wert im Dezember 2022 (21,08 %) gestiegen, ist jedoch im Vergleich zum Wert vom Vormonat Oktober, als sie bei 24,4 % lag, um zwei Zehntel gesunken.

Bei den insgesamt bis November registrierten Vereinbarungen handelte es sich bei 2.445 um Betriebsvereinbarungen mit Auswirkungen auf 612.928 Arbeitnehmer und einer durchschnittlichen Gehaltserhöhung von 3,25 %, während es sich bei 940 um Branchenvereinbarungen handelte, die mehr als 9,9 Millionen Arbeitnehmer abdeckten und eine durchschnittliche Gehaltserhöhung von 3,50 % bewirkten.

Der in der Vereinbarung vereinbarte durchschnittliche Arbeitstag betrug bis November 1.751,1 Stunden pro Jahr und Arbeitnehmer (1.698,8 Stunden in Betriebsvereinbarungen und 1.754,3 Stunden in übergeordneten Vereinbarungen).

Von den 3.385 bis November registrierten Vereinbarungen sahen insgesamt 86, das entspricht 2,5 %, einen Gehaltsstopp vor, während 41,7 % der Vereinbarungen, also vier von zehn, eine Gehaltserhöhung von mehr als 3 % vorsahen. Der Durchschnitt liegt bei 4,91 %. In der Statistik ist nur eine Vereinbarung mit einer Gehaltskürzung von 3,75 % enthalten, die sich auf 78 Arbeitnehmer auswirkte.

Die Arbeitsstatistik zeigt auch, dass bis November 544 Nichteinhaltungen von Vereinbarungen registriert wurden, mehr als 503 im gleichen Zeitraum des Jahres 2022 (8,15 %).

Von diesen „Entflechtungen“ waren insgesamt 24.538 Arbeitnehmer betroffen, verglichen mit 19.432 in den ersten elf Monaten des Jahres 2022, was einem Anstieg von 26,3 % entspricht. Bei der „Aufhebung“ von Vereinbarungen geht es um die Überprüfung der Arbeitsbedingungen in Unternehmen.