VALLADOLID, 11. Dic. (EUROPA PRESS) –

Das Gericht in Valladolid hat eine Gesamtstrafe von dreieinhalb Jahren Gefängnis gegen einen Mann verhängt, dessen Identität auf die Initialen M.G reagiert, wegen eines im Oktober begangenen Verbrechens des sexuellen Übergriffs und eines weiteren fortgesetzten sexuellen Missbrauchs zweier Nachbarn in demselben Gebäude. ab 2022 bzw. 2019.

Das Urteil, das „in voce“ vom Richter gefällt wurde, der der Kammer der Vierten Strafsektion des Provinzgerichts vorstand, ist nun rechtskräftig, da es zwischen dem Staatsanwalt des Falles, der Verteidigung und der Privatklage vereinbart wurde. so dass der Prozess nicht stattgefunden hat und durch eine Anhörung ersetzt wurde, in der M.G. hat seine Schuld eingestanden und sich mit der oben genannten Freiheitsstrafe abgefunden.

In dem von Europa Press gemeldeten Urteil wird der Angeklagte für ein Verbrechen des sexuellen Übergriffs auf einen seiner Nachbarn und für den fortgesetzten sexuellen Missbrauch eines anderen verantwortlich gemacht, wobei die Strafe im ersten Fall bei achtzehn Monaten Gefängnis und im zweiten bei zwei Jahren liegt.

In der Schilderung des Sachverhalts gilt es als erwiesen, dass am Morgen des 26. Oktober 2022 eines der beiden Opfer, 19 Jahre alt und gerade sein Zuhause in der Hauptstadt Valladolid verlassen hatte, den in der Nähe zurückkehrenden Angeklagten traf .. mit einem Einkaufswagen, und dieser begann ein Gespräch mit ihr, bei dem er mit laszivem Geist mit dem Handrücken die Brüste der jungen Frau rieb oder kleine Berührungen machte.

Augenblicke später gelang es dem Angeklagten, die junge Frau unter dem Vorwand, ihr etwas zu überbringen, davon zu überzeugen, ihn zu sich nach Hause zu begleiten. Dort angekommen umschloss er sie mit seinen Armen und packte sie fest am Gesäß, während er versuchte, sie auf den Mund zu küssen, obwohl sie sich wehrte, schubste er sie und ging zur Haustür, wo M.G. Er packte sie erneut mit der Absicht, sie zu küssen.

Durch einen erneuten Stoß entledigte sich die junge Frau ihres Angreifers und konnte die Wohnung verlassen und auf die Straße gehen, um ihren Eltern zu erzählen, was passiert war. Auf den Hilferuf seiner Tochter hin hinderte der Vater des Opfers den Angreifer an der Flucht, bis die Polizei eintraf.

Das zweite Verbrechen ereignete sich drei Jahre zuvor und das Opfer war ein weiterer 43-jähriger Nachbar desselben Grundstücks. In diesem Fall ereignete sich der fortgesetzte sexuelle Missbrauch im Aufzug, wo der nun verurteilte Mann mit einer jungen, gerade geschiedenen Frau zusammenkam und mit einer ebenso lasziven Absicht die Gelegenheit nutzte, währenddessen die Brüste und das Gesäß des Opfers zu befummeln Nach der Trennung der Ehe deutete er ihr an, dass sie bei allem, was sie wollte, auf ihn zählen könne.

Anscheinend wiederholte sich dieses Verhalten trotz der wiederholten Beschwerden der jungen Frau fast einen Monat lang und bis ihre Mutter ein Gespräch mit dem verurteilten Mann führte, woraufhin M.G. Er hat seinem kriminellen Verhalten ein Ende gesetzt.

Die vereinbarte und nun rechtskräftige Verurteilung umfasst die obligatorischen Sicherheitsmaßnahmen, die ihm fünf Jahre lang verbieten, sich weniger als 300 Metern zu nähern und mit seinen Opfern zu kommunizieren, eine beaufsichtigte Freilassung für jedes von ihnen für drei Jahre und eine Disqualifikation für sieben Jahre für jeden Beruf oder Gewerbe, der den Kontakt mit Minderjährigen beinhaltet und die Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sexualaufklärungsprogramm beinhaltet.

Weder der Staatsanwalt noch die Privatklage sind gegen eine Bewährung der Haftstrafe für drei Jahre, ein Zeitraum, in dem M.G. Er darf kein weiteres Verbrechen begehen und muss die einstweiligen Maßnahmen und Bewährungsmaßnahmen respektieren.