MADRID, 12. April (EUROPA PRESS) –
Das Ministerium für Landwirtschaft, Fischerei und Ernährung hat eine dritte Liste mit 1.411 Eigentümern von Tierhaltungsbetrieben veröffentlicht, die insgesamt 9,1 Millionen Euro der von der Regierung gewährten Sonderhilfe erhalten, um die schwierige Situation infolge von Dürre und Krieg auszugleichen in der Ukraine.
Konkret kommt diese neue Zahlung zu den bereits im Oktober und November 2023 geleisteten Zahlungen hinzu, die sich bereits auf einen gezahlten Betrag von 352 Millionen Euro belaufen, der an 73.369 begünstigte Viehzüchter verteilt wird, was 99 % des ursprünglichen Gesamtbudgets von 355 Millionen Euro entspricht.
Diese außerordentliche Hilfe wurde von der Regierung durch das Königliche Gesetzesdekret 4/2023 vom 11. Mai genehmigt und wird ausschließlich aus Mitteln des allgemeinen Staatshaushalts finanziert.
Die Liste der Eigentümer der begünstigten Tierhaltungsbetriebe, die Anzahl der gezählten Tiere und die Höhe der zu erhaltenden Beihilfen sind jetzt in der elektronischen Zentrale des Spanischen Agrargarantiefonds (FEGA) verfügbar.
Auf diese Weise schließt die an diesem Freitag veröffentlichte Resolution die Besitzer von Tierhaltungsbetrieben ein, die Vorwürfe zu den vorläufigen Resolutionen vom Juli und Oktober vorgebracht haben und die aufgrund ihrer Komplexität von den autonomen Gemeinschaften geprüft werden mussten.
Nach der Analyse und Überprüfung, ob die Beihilfevoraussetzungen erfüllt sind und die Inhaber ihren Steuer- und Sozialversicherungspflichten nachkommen, wird der Zahlungsbeschluss veröffentlicht.
Die Hilfe wird im Laufe dieses Monats April auf die Bankkonten der Viehzüchter überwiesen.
Darüber hinaus umfasst dieser Beschluss auch die Inhaber, denen die Beihilfe wegen Nichteinhaltung der festgelegten Anforderungen verweigert wurde.
Besitzer von Tierhaltungsbetrieben, die ihren Steuer- und Sozialversicherungspflichten nicht nachkommen, haben eine Frist von einem Monat, um diese nachzuholen.
Nach diesem Zeitraum wird eine erneute Überprüfung durchgeführt und ein neuer Gewährungsbeschluss an die Inhaber veröffentlicht, die die Voraussetzungen erfüllen.