Die Beitragsgrundlagenordnung für das Jahr 2024 sieht eine Erhöhung um mindestens 5 % vor.

MADRID, 1. April (EUROPA PRESS) –

Durch die Erhöhung der Mindestbeitragsgrundlagen um 5 % für dieses Jahr hat die Regierung den Zusatzbeitrag, den Arbeitgeber am Ende befristeter Arbeitsverträge mit einer Laufzeit von weniger als 30 Tagen zahlen müssen, von 29,74 auf 31,22 Euro erhöht.

Diese Strafe, die ab dem 1. Januar in Kraft tritt und im Rahmen der Arbeitsreform zur Bekämpfung von Leiharbeit und Arbeitskräfterotation eingeführt wurde, wird auf der Grundlage der täglichen Mindestbeitragsbasis der Gruppe 8 (erster und zweiter Beamter) berechnet, die wie der Rest auch Die Mindestbemessungsgrundlagen sind bis 2024 um 5 % gestiegen, entsprechend der Erhöhung des interprofessionellen Mindestlohns (SMI) um den gleichen Betrag.

Dies spiegelt sich in der Reihenfolge der Beitragsgrundlagen für dieses Jahr wider, die am vergangenen Donnerstag zu Beginn der Karwoche im Staatsanzeiger (BOE) veröffentlicht wurde.

Diese Anordnung ändert die am 29. Januar erlassene Anordnung, da zu diesem Zeitpunkt die Erhöhung des SMI noch nicht genehmigt war. Diese lag bei 5 % und erhielt Anfang Februar grünes Licht, allerdings mit Wirkung zum 1. Januar dieses Jahres.

Durch die in der BOE veröffentlichte Anordnung werden die Mindestbemessungsgrundlagen bereits an den Anstieg des SMI sowie an die Strafe für sehr kurzfristige Verträge angepasst.

Dieser Betriebszuschlag für die Durchführung sehr kurzfristiger Verträge gilt nicht für Verträge, die mit Arbeitnehmern geschlossen werden, die dem Sondersystem für Arbeitnehmer in der Landwirtschaft, dem Sondersystem für Hausangestellte oder der Sonderregelung für den Kohlebergbau angehören, und auch nicht für Substitutionsverträge B. auf Ausbildungs- und Ausbildungsverträge oder auf Wechselausbildungsverträge.

Diese in der Arbeitsreform 2021 enthaltene Strafe sollte Unternehmen davon abhalten, sehr kurze Verträge abzuschließen, die nur Tage oder nur vier Wochen dauern.

Die Beitragsgrundlagenordnung für das Jahr 2024 beziffert die maximale Bemessungsgrundlage für jede Berufskategorie und Beitragsgruppe auf 4.729,50 pro Monat bzw. 205,24 Euro pro Tag, 5 % mehr als im Jahr 2023, ebenso wie die Mindestbemessungsgrundlage um weitere 5 % erhöht wird mit dem Anstieg des SMI.

Auf diese Weise erhöht sich die Mindestbeitragsgrundlage in der Gemeinnützigkeit für Hochschulabsolventen und Ingenieure (Gruppe 1) von 1.759,5 Euro pro Monat im Jahr 2023 auf 1.847,4 Euro, während die der nichtgraduierten Hilfskräfte, Beamten, Verwaltungsassistenten und Untergebenen (Gruppen 4, 5 , 6 und 7) beträgt ab dem 1. Januar dieses Jahres 1.323 Euro pro Monat, im Vergleich zu 1.260 Euro im Vorjahr.

Die Mindestbeitragsgrundlage für technische Ingenieure, Sachverständige und Hilfskräfte (Beitragsgruppe 2) beträgt seit dem 1. Januar 2023 monatlich 1.532,1 Euro gegenüber 1.459,2 Euro im Jahr 2023, während die Mindestbeitragsgrundlage für die Berufsgruppe der Verwaltungs- und Werkstattleiter liegt (Gruppe 3) erreicht 1.332,90 Euro pro Monat, im Gegensatz zu 1.269,3 Euro im Vorjahr.

Der Beitragssatz für allgemeine Schadensfälle beträgt 28,3 %, wovon 23,6 % vom Unternehmen und 4,7 % vom Arbeitnehmer getragen werden.

Für den seit diesem Jahr geltenden Intergenerational Equity Mechanism (MEI) beträgt der Beitragssatz 0,7 %, wovon 0,58 % auf das Unternehmen und 0,12 % auf den Arbeitnehmer entfallen. Die Selbstständigen übernehmen ihrerseits voll 0,7 %.

Rechnet man den im Jahr 2024 geltenden Zuschlag von 0,7 % des MEI zum Beitragssatz für allgemeine Eventualverbindlichkeiten hinzu, beträgt der Gesamtsatz 29 %, verglichen mit 28,90 % im Jahr 2023 (die Differenz zwischen beiden Jahren beträgt das zusätzliche Zehntel in dem Jahr, in dem der Beitrag erhöht wird). MEI).

Auch die Bemessungsgrundlagen und Mindestbeitragssätze für landwirtschaftliche Arbeitnehmer werden entsprechend dem SMI sowohl monatlich als auch täglich aktualisiert, sowohl für Hausangestellte als auch für Mitglieder verbundener Arbeitsgenossenschaften.

Laut Verordnung beträgt der Mindestbeitrag im Sondersystem für Landarbeiter 57,52 Euro pro Tag.

Bei Ausbildungs- und Ausbildungsverträgen bzw. Wechselausbildungsverträgen besteht der Sozialversicherungsbeitrag aus einer einmaligen monatlichen Gebühr von 64,30 Euro für allgemeine Nebenkosten, wovon 53,61 Euro vom Arbeitgeber und 10,69 Euro vom Arbeitnehmer getragen werden.

Für berufliche Unfälle beläuft sich der Betrag auf 7,38 Euro, wovon 3,82 Euro auf vorübergehende Erwerbsunfähigkeit und 3,56 Euro auf Erwerbsunfähigkeit, Tod und Hinterbliebenen entfallen.

Die Bemessungsgrundlage für den Arbeitslosenbeitrag ist die Mindestbemessungsgrundlage für Unfälle aufgrund von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, während der Beitrag zum Gehaltsgarantiefonds aus einer monatlichen Gebühr von 4,07 Euro besteht, die vom Arbeitgeber gezahlt wird; Der Beitrag zur Berufsausbildung besteht aus einer monatlichen Gebühr von 2,26 Euro, wovon 2 Euro vom Unternehmen und die restlichen 0,26 Euro vom Arbeitnehmer getragen werden.

Die Beträge für unbezahlte Ausbildungspraktika erhöhen sich ebenfalls, so dass der Beitrag aus einer Betriebsgebühr für jeden Tag des Praktikums in Höhe von 2,67 Euro für allgemeine Notfälle ohne vorübergehende Erwerbsunfähigkeitsrente und 0,33 Euro für Notfälle für Berufstätige besteht, ohne die maximale monatliche Gebühr für zu überschreiten gemeinsame Eventualverbindlichkeiten von 60,76 Euro.

Für berufliche Risiken beträgt der Betrag 7,38 Euro, davon entfallen 3,82 Euro auf den Fall vorübergehender Erwerbsunfähigkeit und 3,56 Euro auf den Fall dauerhafter Erwerbsunfähigkeit sowie Tod und Überleben. Vom Tageshonorar für Berufsunfälle in Höhe von 0,33 Euro entfallen 0,17 Euro auf den Fall vorübergehender Erwerbsunfähigkeit und 0,16 Euro auf den Fall dauerhafter Erwerbsunfähigkeit sowie Tod und Überleben.

Zusätzlich zur Aktualisierung der Zahlen legt die Regierung fest, dass bei bezahlten und unbezahlten Ausbildungspraktika die Einrichtung, Organisation, Firma oder Institution, die den Status eines Unternehmers annimmt, in jedem Fall eine An- und Abmeldung beantragen und die Nummer mitteilen muss der Tage durchgeführter Übungen.