MADRID, 10. März (EUROPA PRESS) –
Die PSOE hat eine Änderung des Anti-Krisen-Dekrets zur dringenden Reform der Körperschaftssteuer angemeldet, um den Einnahmeverlust auszugleichen, der sich aus dem jüngsten Urteil des Verfassungsgerichts ergeben könnte, das die Reform dieser Steuer teilweise für nichtig erklärt hat führte dazu, dass der frühere Finanzminister Cristóbal Montoro ausschied.
Konkret geht es um die Beschränkung des Ausgleichs von Steuerbemessungsgrundlagen bei negativen Ergebnissen für Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 20 Millionen Euro, die Beschränkung des Abzugs wegen Doppelbesteuerung und die Verpflichtung, Wertminderungen ihrer steuerlich abzugsfähigen Anteile in die Steuerbemessungsgrundlage einzubeziehen um ein Fünftel in fünf Jahren.
Die Verfassungswidrigkeit wurde jedoch festgestellt, weil diese Maßnahmen durch ein Gesetzesdekret eingeführt wurden und das Gericht der Ansicht war, dass dieses Rechtsinstrument nicht „ausreichend“ sei, um die Reform durchzuführen.
Nun möchte die PSOE die Bearbeitung des Anti-Krisen-Dekrets als Projekt nutzen, um eine Änderung des Textes einzuführen und die Auswirkungen des Urteils rückgängig zu machen. „Es ist unerlässlich, die Einnahmeverluste zu mildern, die durch die Ausweisung der oben genannten Regelungen aus dem Rechtssystem entstehen“, begründen die Sozialdemokraten in ihrem von Europa Press gesammelten Änderungsvorschlag.
Zu diesem Zweck will die wichtigste Regierungspartei eine Zusatzbestimmung in das Körperschaftsteuergesetz einführen, um die Grenze für den Ausgleich negativer Steuerbemessungsgrundlagen für Unternehmen mit einem Umsatz von mindestens 20 Millionen Euro wiederherzustellen.
Außerdem wurde eine neue Grenze für die Anwendung von Abzügen bei internationaler oder interner Doppelbesteuerung eingeführt, die entstanden ist oder noch nicht entschädigt wurde, um sicherzustellen, dass in den Steuerzeiträumen, in denen eine positive Steuerbemessungsgrundlage vorliegt, die Anwendung von Steuergutschriften im Großen und Ganzen erfolgt Unternehmen, die einzutragende Differenzgebühr nicht stornieren.
Andererseits schlägt die PSOE vor, die Maßnahme bis 2024 zu verlängern, damit Unternehmen oder Steuerkonsolidierungsgruppen nicht 50 % der negativen individuellen Steuerbemessungsgrundlagen der Unternehmen, aus denen diese Steuergruppe besteht, in ihre Erklärung aufnehmen können.
Im Gegenzug schlägt die Sozialdemokratische Fraktion vor, dass diese einzelnen Bemessungsgrundlagen, die im Jahr 2024 nicht berücksichtigt wurden, ab dem 1. Januar 2025 in aufeinanderfolgenden Jahren zu Zehnteln in die Steuerbemessungsgrundlage der Steuergruppe integriert werden.
Schließlich möchte die PSOE erneut erzwingen, dass die Wertminderung steuerlich absetzbarer Aktien in die Steuerbemessungsgrundlage einbezogen wird.
Dies hätte Auswirkungen auf die Wertminderung von Anteilen, die in Steuerperioden, die vor dem 1. Januar 2013 begannen, steuerlich absetzbar waren und deren Wertaufholung ansteht. Dies sollte in der Steuerbemessungsgrundlage des ersten Steuerzeitraums erfolgen, der am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnt.