MADRID, 22. April. (EUROPA PRESS) –

Der Oberste Gerichtshof hat ein Urteil erlassen, in dem er es ablehnt, dass Arbeitnehmer bezahlten Urlaub für begleitende Familienangehörige in Anspruch nehmen können, die nicht ihre Angehörigen zum Arzt bringen. Ein solcher Urlaub gilt daher nur, wenn Kinder, Eltern und Angehörige für den Arbeitnehmer verantwortlich sind.

Das Urteil des Obersten Gerichtshofs basiert auf einer Kollektivstreitklage, die CCOO vor dem Nationalgericht eingereicht hat und der sich später die Gewerkschaften UGT, CSIF, USO und ELA gegen das Unternehmen Servinform angeschlossen haben, dessen Antragsvereinbarung die des „Contact Center“ ist ‚.

In dieser Klage machte die Gewerkschaft das Recht der Arbeitnehmer dieses Unternehmens geltend, bezahlten Urlaub zu genießen, um den Arzt zum Vater oder zur Mutter zu begleiten, ohne dass es erforderlich sei, dass sie Angehörige oder Unterhaltsberechtigte des Arbeitnehmers seien.

Das nationale Gericht lehnte die Klage der Gewerkschaft mit der Begründung ab, dass in der Contact-Center-Vereinbarung ein Pool von 35 bezahlten Jahresstunden für die Teilnahme an ärztlichen Konsultationen der Sozialversicherung vorgesehen sei, und erweitert im Gleichstellungsplan des Unternehmens die Tatsache, dass dieser Stundenpool für die Begleitung von Kindern und Eltern genutzt werden könne und Angehörige in der Obhut des Arbeitnehmers zu Arztterminen.

In diesem Urteil des Gerichts wurde auch festgestellt, dass die Forderung der Gewerkschaft die Inanspruchnahme dieses Urlaubs, der auf Kosten des Arbeitgebers gezahlt wird, „missbräuchlich“ ausweiten würde, weil kein triftiger Grund vorliegt.

Der Oberste Gerichtshof geht davon aus, dass das Urteil des Nationalgerichts „hinreichend begründet“ ist und dass die beschwerdeführenden Gewerkschaften ein im Tarifvertrag vorgesehenes Recht „auf andere darin nicht vorgesehene Fälle“ ausweiten wollen, wie etwa die Anwendbarkeit von bezahltem Urlaub. wenn die medizinische Unterstützung nicht für unterhaltsberechtigte Familienangehörige des Arbeitnehmers bestimmt ist.

Aus all diesen Gründen bestätigt das Oberste Gericht das angefochtene Urteil und weist die von der Gewerkschaft eingelegten Berufungen zurück.