LOGROÑO, 12. Februar. (EUROPA PRESS) –

Das Polizeipräsidium von La Rioja hat die Ausweisung von zwei Männern georgischer Herkunft wegen irregulärem Aufenthalt im Land durchgeführt. Einer von ihnen unterliegt einem von Deutschland verhängten Einreiseverbot für den Schengen-Raum, weshalb er in einem Foreigners Detention Center (CIE) festgehalten und zur anschließenden Abschiebung festgehalten wird.

Nach mehreren Ermittlungen stellte sich heraus, dass beide einer organisierten Gruppe angehörten, die sich auf Raubüberfälle in Häusern spezialisiert hatte.

Mitglieder der provinziellen Einwanderungs- und Grenzbrigade des höheren Polizeipräsidiums von La Rioja haben die Ausweisung von zwei Nicht-EU-Bürgern aus dem spanischen Hoheitsgebiet durchgeführt, und zwar auf der Grundlage der bestehenden rechtlichen Mechanismen, die eine solche Ausweisung ausländischer Staatsbürger, die kriminelle Aktivitäten verursachen, ermöglichen in Spanien.

Nach einem Anruf im Raum CIMACC 091 wurden Agenten des Polizeipräsidiums von La Rioja in ein Geschäftslokal geschickt, weil sie Probleme mit einem georgischen Bürger hatten, der versuchte, Gegenstände aus dem Lokal zu stehlen. Dort angekommen und nach der Identifizierung des Mannes stellte sich heraus, dass gegen ihn ein Einreiseverbot für den Schengen-Raum bestand, weshalb er festgenommen und anschließend ausgewiesen wurde.

Nach mehreren anschließenden Ermittlungen nahm die Einwanderungs- und Grenzschutzbrigade einen zweiten Mann fest, ebenfalls georgischer Herkunft, der in Deutschland 18 verschiedene Identitäten hatte und ebenfalls wegen irregulären Aufenthalts in Spanien ausgewiesen wurde.

Zu den Aufgaben dieser Brigade zählen die Dokumentationsverfahren für Ausländer, die Verwaltung der Asyl- und Flüchtlingsgewährung für Bürger von außerhalb der Europäischen Union sowie die Ermittlungen im Zusammenhang mit dem Verbrechen des Menschenhandels und der Urkundenfälschung Aufgabe der Verwaltung und Bearbeitung behördlicher und gerichtlicher Ausweisungen aus dem spanischen Hoheitsgebiet.

Im vergangenen Dezember wurden zwei Ausweisungen von Bürgern mit georgischer Staatsangehörigkeit durchgeführt. Der erste der Ausgewiesenen war ein 39-jähriger Mann, der in einer Stadt in Rioja wohnt. Er wurde ausgewiesen, weil ihm die Einreise nach Spanien verboten wurde. Er wurde zuvor von der Polizei verhaftet, weil er einer organisierten Gruppe angehörte, die gewaltsame Raubüberfälle innerhalb von Gebäuden verübte.

Bei dem anderen Ausgewiesenen handelt es sich um einen 41-jährigen Mann mit Wohnsitz in Paris, der allerdings die georgische Staatsangehörigkeit besitzt. Nach Einsicht in die Datenbanken der Einwanderungspolizei wird bestätigt, dass er kein Verfahren zur Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis durchgeführt hat, sodass seine Situation in Spanien irregulär ist.

Die Ausweisung eines Ausländers beginnt mit der Eröffnung einer Akte gemäß dem Organgesetz 4/2000 über die Rechte und Freiheiten von Ausländern in Spanien und ihre soziale Integration, bekannt als „Einwanderungsgesetz“. Der Zweck der Ausweisung besteht darin, die Person in ihr Herkunftsland zurückzuführen und ihr die Einreise in das Land während der von der Verwaltung festgelegten Frist zu verbieten.