ECHTE STADT, 29. April. (EUROPA PRESS) –

Die Nationalpolizei hat in Alcázar de San Juan (Ciudad Real) einen Mann festgenommen, dem Drogenhandel und Verstöße gegen das Einwanderungsgesetz vorgeworfen werden. Der Häftling soll aus einer bewohnten Wohnung in der Stadt, die Gegenstand einer gerichtlichen Räumungsanordnung war, Ehebruch begangen und Drogenhandel betrieben haben.

Die Nationalpolizei stürmte zu einer zentralen Wohnung in der Stadt Alcázar de San Juan, wo sie nach Angaben des Besitzers gerade Betäubungsmittel und andere Substanzen gefunden hatte, die auf dem Boden eines Mülleimers versteckt waren. Es handelte sich um ein bewohntes Grundstück, das sein Besitzer kurz zuvor betreten hatte, nachdem er eine Anweisung des Untersuchungsgerichts dieser Stadt zur Freigabe des Hauses ausgeführt hatte, da sich dort, wie von berichtet, ein Hausbesetzer auf dem Boden aufhielt, der zu diesem Zeitpunkt nicht anwesend war so die Polizei in einer Pressemitteilung.

Die Ermittler beschlagnahmten einen im Boden eines Mülleimers versteckten Rucksack, der 31 Gramm Kokain, 23 Gramm Haschisch und 4 Gramm Marihuana enthielt, bereits verpackt und zum Verkauf verteilt, sowie Vorräte und Chemikalien zum Schneiden und Verarbeiten des Marihuanas. Kokain, zusammen mit einer Präzisionswaage.

Die Agenten der Nationalpolizei richteten daher ein Polizeigerät ein, um den mutmaßlichen Menschenhändler zu identifizieren und ausfindig zu machen, und stationierten Truppen in der gesamten Stadt Alcázar de San Juan sowie in der Nähe des kürzlich geräumten Hauses.

Schließlich kehrte der Täter diskret und unter extremen Sicherheitsmaßnahmen zum Anwesen zurück und wurde schließlich im selben Moment verhaftet, als er versuchte, in seine alte Wohnung einzudringen, um die dort versteckten Betäubungsmittel zu bergen.

Dem Häftling werden Drogenhandel und ein Verstoß gegen das Einwanderungsgesetz vorgeworfen, weil er sich in Spanien außerdem in einer irregulären Situation befindet, weil er einer früheren Anordnung zur obligatorischen Ausreise aus dem Staatsgebiet nicht nachgekommen ist.