PALMA, 15. Mai. (EUROPA PRESS) –

Die Zweite Abteilung des Provinzgerichts der Balearen hat vier junge Menschen wegen Gruppenvergewaltigung einer Minderjährigen in einem besetzten Haus in Palma zu 138 Jahren Gefängnis verurteilt.

Es sei darauf hingewiesen, dass der Prozess gegen die vier Verurteilten am Montag und Freitag letzter Woche stattfand. Sie alle bestritten die Fakten und antworteten nur auf Fragen ihrer Verteidigung.

An diesem Dienstag erließ das Gericht ein Urteil gegen den Angeklagten. Im Einzelnen verhängt das Gericht gegen den Hauptangeklagten eine Freiheitsstrafe von 50 Jahren und eine Geldstrafe von 540 Euro wegen vier Straftaten sexueller Nötigung und einer Straftat der Förderung der Zwangsprostitution Minderjähriger.

Das Gericht verurteilt zwei weitere Angeklagte wegen vier sexueller Übergriffe zu 32 Jahren Gefängnis. Und schließlich wurde der vierte Angeklagte wegen vier Straftaten sexueller Nötigung zu 24 Jahren Gefängnis verurteilt.

Darüber hinaus darf sich 20 Jahre lang niemand dem Opfer im Umkreis von 500 Metern nähern oder mit ihm kommunizieren und muss gesamtschuldnerisch eine Entschädigung in Höhe von 100.000 Euro zahlen.

„Im vorliegenden Fall enthält die Schwere des Sachverhalts, die über das hinausgeht, was sich aus dem geschützten Rechtsgut und den Folgen seiner Verletzung ergibt, d kommt in den konkreten Begleitumständen zum Ausdruck“, betont die Kammer.

Die Richter heben die Intensität der Verletzung und die Wiederholung des Verhaltens hervor: „Der Minderjährigen zu befehlen, Ereignisse zu ertragen, die nicht nur ihrem Alter unangemessen waren, sondern auch die in ihr entstandene Angst waren besonders demütigend und demütigend und nutzten den Angeklagten aus.“ dass sich der Minderjährige in einer Situation besonderer Verletzlichkeit befand, die für ihn leicht wahrnehmbar war, und dass die erlebte schockierende traumatische Situation Vorurteile hervorrief, die vermutlich nur schwer wiedergutzumachen sein werden.“

„Wir sind der Ansicht, dass die Schwere des Verhaltens des Angeklagten gegenüber dem Opfer, der damit verbundene moralische Schaden und folglich der schwere Schaden, den die Nähe des Angeklagten verursachen kann, die Verhängung der Verbotsstrafe gegen das Opfer rechtfertigen.“ Ansatz“, betonen die Richter.

Der Beschluss ist nicht endgültig, eine Berufung beim Obersten Gerichtshof der Balearen (TSJIB) ist möglich.