(Paris) Die Verteidigung des Schweizer Islamologen Tariq Ramadan wird gegen die Entscheidung des Pariser Berufungsgerichts Berufung einlegen, ihn wegen der Vergewaltigungen von drei Frauen, einem seiner Anwälte bei AFP, vor ein französisches Gericht zu stellen.

Herr Ramadan hat ein halbes Dutzend Anwälte engagiert, um die gegen ihn erhobenen Anschuldigungen wegen sexueller Gewalt auf französischer Seite zu verteidigen.

Am Donnerstag hatte sein Anwalt Me Pascal Garbarini seine Entscheidung über eine Berufung unter Vorbehalt gestellt, während er auf die Rücksprache mit seinem Mandanten wartete. Ein weiterer Anwalt von Herrn Ramadan, Me Ouadie Elhamamouchi, hatte entschieden angekündigt, Berufung einzulegen.

Die Untersuchungskammer des Berufungsgerichts entschied am Donnerstag, Herrn Ramadan, 61, wegen der zwischen 2009 und 2016 begangenen Vergewaltigungen von drei Frauen an das Pariser Strafgericht zu verweisen. Die Richter wiesen jedoch den Fall einer vierten Frau ab meldete zwischen 2013 und 2014 neun Vergewaltigungen in Frankreich und im Ausland.

Me Garbarini versicherte am Ende der Beratungen, dass „der Kampf um die Unschuld“ seines Mandanten weitergeht.

Der Anwalt, der die Abweisung des Verfahrens beantragt hatte, „ist weiterhin der Ansicht, dass gegen seinen Mandanten weder materielle noch kontrollrelevante Elemente vorliegen“.

Meine Anwälte Laure Heinich und Laura Ben Kemoun, die den abgewiesenen Beschwerdeführer vertreten, gaben ebenfalls an, dass sie eine Berufung gegen diese Entscheidung in Betracht ziehen würden, deren detaillierte Begründung am Freitag noch nicht bekannt war.

In diesem viel beachteten und symbolträchtigen Verfahren der damaligen Zeit

Herr Ramadan hatte mit seinen Anklägern zunächst jede sexuelle Handlung bestritten, bevor er außereheliche sexuelle Beziehungen als „Herrschaftsbeziehungen“, grob, aber „einvernehmlich“ anerkannte.

In der Schweiz erwirkte der Prediger im Mai 2023 einen Freispruch in einem Fall von Vergewaltigung und sexueller Nötigung aus dem Jahr 2008.  

Das Berufungsverfahren fand Ende Mai in Genf statt. Der Staatsanwalt beantragte drei Jahre Gefängnis, von denen die Hälfte geschlossen wurde, und erwähnte die von Tariq Ramadan ausgeübte Vorstellung von „Kontrolle“ im Vergleich zu einem „Stockholm-Syndrom“ beim Beschwerdeführer.  

Die Entscheidung wurde „innerhalb weniger Wochen“ zur Beratung vorgelegt.