LOGROÑO, 18. Mai. (EUROPA PRESS) –
Die Staatsanwaltschaft beantragt insgesamt 11 Monate Gefängnis zuzüglich einer Entschädigung von 2.000 Euro für einen Mann, dem ein Betrugsdelikt vorgeworfen wird, weil er eine Entlassungsklage mit falschen Unterlagen über eine andere Person eingereicht hat. Der Prozess soll an diesem Montag, dem 20. Mai, vor dem Landesgericht stattfinden.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft gehen die Ereignisse auf den August 2016 zurück, als das Opfer über seinen Rechtsbeistand eine Kündigungsklage gegen ein Unternehmen einreichte, dessen Eigentümer der Beklagte, I.C.M., ist.
In der Anklage heißt es, dass dieser Mann bereits im Jahr 2011 wegen des Verbrechens der Aufdeckung und Offenlegung von Geheimnissen sowie wegen des Verbrechens des Betrugs verurteilt worden sei, „die Strafe endete am 23.02.2015“; im Jahr 2015 wegen Urkundenfälschung und Betrugs „Strafen, die am 07.12.2015 abgelaufen sind, mit Löschung des Strafregisters“; und im Jahr 2017 wegen Sachbeschädigung und Nötigung „eine Strafe zur Bewährung“.
Im Rahmen dieses Entlassungsverfahrens vor dem Sozialgericht Nr. 1 von Logroño „hat der Angeklagte verschiedene Unterlagen vorgelegt, darunter ein ausdrücklich und betrügerisch erstelltes Dokument, das aus einer Art eidesstattlicher Erklärung bestand, in der er dem Opfer, E.T.G., zuschrieb, die Anerkennung von Gehältern und Entschädigungen, sein eigener Rücktritt, ein erhaltener Geldbetrag und eine Entschädigung, die er dem Unternehmen für nicht zurückgegebene Maschinen schuldete.“
Das Dokument „wurde so unterzeichnet und paraphiert, als wäre es vom Opfer selbst verfasst worden, während es in Wirklichkeit der Angeklagte oder auf seinen Wunsch, seine Gunst und seinen Nutzen hin Dritte, der Urheber der Nachahmung und Schöpfung gewesen wäre.“
„Nachdem das Opfer gewarnt worden war und das Manöver angeprangert hatte“, heißt es in dem Schriftsatz der Staatsanwaltschaft weiter, „wurde das Gerichtsverfahren ausgesetzt, bis die nachteilige Frage im Zusammenhang mit der Unwahrheit geklärt war, ohne dass der Richter in der Lage war, die zugrunde liegende Frage hinsichtlich der Grundlage des Vorfalls zu beurteilen und zu klären verlogenes Dokument zur Verfügung gestellt“.
Für die Staatsanwaltschaft stellen diese Vorfälle somit „ein fortgesetztes Verbrechen des versuchten Verfahrensbetrugs“ dar, in Konkurrenz „zu einem Verbrechen der Vorlage falscher privater Dokumente vor Gericht“. Hinzu kommt der erschwerende Umstand der Rückfälligkeit des Angeklagten.
Aus diesem Grund weist die Anklage darauf hin, dass die Verhängung einer Strafe von 11 Monaten Gefängnis und 5 Monaten Geldstrafe zu einem Tagessatz von 12 Euro mit Ersatzarrest bei Nichtzahlung angemessen ist, und fügt hinzu, dass der Angeklagte dies tun wird kompensieren E.T.G. mit 2.000 Euro Schadensersatz.