Der ehemalige Priester Brian Boucher, der der Berührung und sexuellen Belästigung Minderjähriger für schuldig befunden wurde, wird nicht freigelassen, so die Entscheidung des Bewährungsausschusses. Dem Mann in den Sechzigern droht eine neue Anklage im Zusammenhang mit dem sexuellen Übergriff auf einen jungen Mithäftling während seiner Haftzeit.
Priester Brian Boucher wurde 2019 wegen sexuellen Übergriffs auf zwei Jungen im Alter von 13 und 14 Jahren zu einer achtjährigen Haftstrafe verurteilt.
Brian Boucher soll während seiner Zeit im Gefängnis sexuelle Handlungen gegenüber einem jüngeren Häftling begangen haben. Ihm werden im Zusammenhang mit diesem Fall drei Anklagepunkte wegen sexueller Nötigung, Voyeurismus und krimineller Belästigung vorgeworfen. Die Ereignisse ereigneten sich angeblich im Februar 2023. Seine Rückkehr vor Gericht ist für nächsten Monat geplant.
Den in der Entscheidung der Kommission zusammengefassten Fakten zufolge schloss sich das Opfer danach „in ihrer Zelle ein, um Belästigungen durch den Ex-Priester zu entgehen“. Dieser soll darauf bestanden haben und ihm trotz der Warnungen seines Mithäftlings weiter gefolgt sein, während er duschte. Der mutmaßliche Angreifer wäre aus diesem Grund aus seinem Sektor entfernt worden.
Laut dem Dokument, das La Presse vorliegt, traf Brian Boucher sein erstes Opfer im Jahr 1995, als er Priester in einer Kirche war. Er hätte schnell ein Vertrauensverhältnis zu diesem jungen Menschen aufgebaut. Dieses Opfer „sah ihn als Vaterfigur“, heißt es in der Sachverhaltszusammenfassung.
Doch schon bald beginnen die unangemessenen Handlungen: Brian Boucher zeigt dem Opfer pornografische Inhalte. Die ersten Berührungen hätten in Motels stattgefunden, heißt es.
Ein weiteres beunruhigendes Ereignis ereignete sich Ende der 1990er Jahre, als Brian Boucher in das Haus eines Opfers einbrach, das er laut Entscheidung der Kommission mehrmals telefonisch zu erreichen versucht hatte. Aus Angst vor dem Priester versteckte sie sich in einem Schrank. Boucher soll ihn sexuell missbraucht haben. Der Fall habe jedoch nicht zu einer Anklage geführt, heißt es in der Entscheidung.
Boucher hatte mehrere dieser Handlungen bestritten und darauf bestanden, dass er noch nie im Hotel gewesen sei. Allerdings gab er die Berührung zu. Nach seiner Verurteilung leugnete er weiterhin die begangenen Taten.