Anwälte einflussreicher Mitglieder der organisierten Kriminalität in Montreal, die verdächtigt werden, an der Ermordung des Bandenführers Arsène Mompoint beteiligt gewesen zu sein, sind mit ihrem Versuch gescheitert, die Zeitspanne zu begrenzen, in der Polizisten beschlagnahmtes Eigentum ihrer Mandanten behalten dürfen.
Im vergangenen Dezember beschlagnahmten Ermittler von Sûreté du Québec, die den am 1. Juli 2021 in Kanesatake begangenen Mord an Mompoint untersuchen, in großen Mengen 32 Mobiltelefone, eine Festplatte, Tablets, Luxusuhren und sogar Schusswaffen bei drei Personen, die die Tat begangen hatten Polizeiverbindung zur Montreal-Mafia, Pietro D’Adamo, Vito Salvaggio und Davide Barberio sowie drei weitere Bandenmitglieder: Jean-Philippe Célestin, Dany Sprinces Cadet und Emmanuel Zéphir.
Nach einer Durchsuchung kann die Polizei das beschlagnahmte Eigentum mindestens drei Monate lang behalten. Wollen sie aber die Aufbewahrungsfristen für beschlagnahmtes Eigentum verlängern, müssen sie sich an einen Richter wenden.
Allerdings beantragte die Staatsanwaltschaft im vergangenen März eine zusätzliche Frist von einem Jahr, was der Höchstfrist für einen solchen Antrag entspricht. Der Antrag wurde jedoch von den Anwälten der Personen, auf die sich die Durchsuchungen richteten, angefochten.
Die Krone machte insbesondere die Komplexität der aktuellen Untersuchung sowie die Länge und Schwierigkeiten der technischen Schritte geltend, die darauf abzielten, Zugang zu den in den Telefonen enthaltenen Daten zu erhalten.
Die Verteidigung ihrerseits sagte, sie befürchte, dass eine so lange Verlängerung der Inhaftierung beschlagnahmter Gegenstände willkürlich sei, da die Ermittler nicht wüssten, ob sie die noch unzugänglichen Telefone öffnen könnten, und dass dies zu einer Stimmung der Selbstgefälligkeit führen würde Ermittler, die weniger bereit wären, ihre Ermittlungen abzuschließen.
Bis Anfang April hatte die Polizei die Daten von der Hälfte der 32 beschlagnahmten Telefone erfolgreich extrahiert.
In einer am Dienstag ergangenen Entscheidung gab Richter Dennis Galiatsatos vom Gericht von Quebec dem Antrag statt und genehmigte die Beschlagnahme des betreffenden Eigentums bis zum 7. März 2025.
Der Richter kommt zu dem Schluss, dass die beschlagnahmten Gegenstände für die Ermittlungen relevant und komplex sind und dass die Polizei mit 30 für die Ermittlungen eingesetzten Ermittlern zeigt, dass sie nicht zögern.
„Angesichts der Anzahl der analysierten Geräte und der Datenmenge ist viel Zeit erforderlich, um sie mit den übrigen Beweisen zu analysieren und abzugleichen. Nach der persönlichen Erfahrung (des aussagenden Ermittlers) kann ein einzelnes Gerät etwa einen Monat dauern“, schrieb der Richter in seiner Entscheidung.
Auch wenn der Richter mit der Anklage übereinstimmt, übt er dennoch Kritik daran, dass die Beweislage zum anhängigen Verfahren „zu wünschen übrig lässt“.
Der Richter hätte sich gewünscht, dass ein Mitarbeiter des SQ-Technologiemoduls aussagte, um „informierte Antworten darüber zu erhalten, was noch getan werden muss, was noch getan werden kann und was konkret unmöglich erscheint.“