MADRID, 21. März (EUROPA PRESS) –

Sechs Migrations- und Asylbehörden (Andalucía Acoge, Cáritas, CEAR, CONVIVE Fundación Cepaim, Red Acoge und Servicio Jesuita a Migrantes) haben an diesem Donnerstag darum gebeten, die Zeiträume administrativer Unregelmäßigkeiten bei der Reform der Einwanderungsverordnung zu begrenzen.

Konkret setzen sie sich, wie sie betonten, für eine „tiefgreifende“ Gesetzesreform ein, die sich nicht nur auf eine Vereinfachung der Verwaltungsverfahren beschränkt, sondern auch den Rahmen für den Schutz und die Anerkennung der Rechte von Migranten erweitert.

Nach Ansicht dieser Stellen hätte die bisherige Reform der Verordnung im Jahr 2022 „ehrgeiziger“ ausfallen können. „Die Bewertung seiner Anwendung in den letzten zwei Jahren hat es ermöglicht, ungelöste Probleme und rechtliche Lücken aufzudecken, die sich in Hindernissen für die administrative Regularisierung vieler Menschen niederschlagen, die das System trotz der festgelegten Voraussetzungen unregelmäßig verlassen“, bekräftigten sie .

So bewerteten die Organisationen die Eröffnung eines neuen Prozesses zur Änderung der Verordnung, deren Reform im vergangenen Dezember im Rahmen der Sektorkonferenz Migration angekündigt wurde, als „positiv“.

In diesem Sinne sind sie der Ansicht, dass „diese Gelegenheit genutzt werden muss, um die Zeiträume von Verwaltungsunregelmäßigkeiten wirksam zu begrenzen, um die Anerkennung der Rechte aller Menschen zu gewährleisten und die Fälle von Wurzeln an die tatsächlichen Umstände anzupassen.“ Migranten. Außerdem sollen Barrieren beseitigt werden, die Prozesse der Familienzusammenführung behindern, und unter anderem der Zugang zu Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen für Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt verbessert werden.“

Ebenso haben sie vorgeschlagen, den Zugang zur Justiz und eine „sichere“ Anzeige für Personen in einer irregulären Verwaltungssituation, die Opfer einer Straftat sind, zu gewährleisten und „dem Status des Opfers Vorrang vor ihrem Aufenthaltsstatus zu geben, damit Situationen mit großem Schutzmangel vermieden werden können.“ Ausweisung , unzureichende Anzeige und Straflosigkeit des Angeklagten/Täters“.

Sie haben außerdem eine Verbesserung der Konsolidierung der Fortschritte beim Zugang zu Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen für unbegleitete Minderjährige bei Erreichen der Volljährigkeit sowie die Einbeziehung „wirksamer“ rechtlicher Sicherheitsmaßnahmen bei Rückführungen an der Grenze vorgeschlagen.