MADRID, 17. Mai. (EUROPA PRESS) –

Das Kulturministerium hat über die Generaldirektion für Bücher, Comics und Lesen eine Wettbewerbsbeihilfe für die Ausgabe von Kulturzeitschriften für das Jahr 2024 im Wert von einer Million Euro gefordert.

Die maximale Höhe der abgerufenen Zuschüsse beträgt eine Million Euro, davon 700.000 Euro an Unternehmen und 300.000 Euro an gemeinnützige Institutionen, die Zeitschriften herausgeben.

Die Frist für die Einreichung von Anträgen beträgt fünfzehn Werktage ab dem Tag nach der Veröffentlichung des Auszugs im Staatsanzeiger am Montag, dem 13. Mai, und endet daher am Montag, dem 6. Juni.

Bewerben können sich Unternehmen (juristische Personen und Freiberufler) sowie gemeinnützige Einrichtungen, deren alleinige oder sonstige Tätigkeit in der Herausgabe von Kulturzeitschriften besteht.

Ziel dieser Subventionen ist die Förderung und Verbreitung spanischer Kulturzeitschriften mit nationaler Ausstrahlung und begrenzter kommerzieller Reichweite, die zur Bereicherung des bibliografischen Erbes Spaniens beitragen und in einer der offiziellen spanischen Sprachen verfasst sind.

Unter Veröffentlichungen aus dem Kulturbereich werden unabhängig vom Medium, in dem sie veröffentlicht werden, solche verstanden, die sich unter anderem einem der folgenden Themen widmen: Literatur und Linguistik; Bildende Kunst, darstellende Kunst, Musik; Design, Fotografie, audiovisuelle Kreation, Kinematographie; Geschichte, Geographie, Architektur; Philosophie, Sozial-, Rechts- und Politikwissenschaften sowie Kulturkritik.

Dieser Zuschuss ist mit anderen Zuschüssen öffentlicher oder privater Organisationen oder Institutionen für dieselbe Tätigkeit vereinbar, sofern seine Höhe allein oder in Verbindung mit anderen Zuschüssen 100 % der Kosten für die Bearbeitung bzw. Bearbeitung nicht übersteigt Produktion des Magazins.

Im Rahmen dieser Aufforderung dürfen höchstens 50 % der Veröffentlichungskosten des Magazins finanziert werden, verstanden als die Summe der Kosten, die dem Unternehmen bei der Herausgabe oder Produktion, dem Vertrieb und der Vermarktung des Magazins entstehen.

Die restlichen 50 % müssen unbedingt aus eigenen Mitteln des Verlags oder durch andere öffentliche oder private Mittel finanziert werden.